Monat: Mai 2014

Schulsozialarbeit in Deutschland

Dossier SchulsozialarbeitDer Bildungsbereich ist Ländersache, die Jugendhilfe – basierend auf dem Bundesgesetz KJHG/SGBVIII – liegt dagegen in der Zuständigkeit der Kommunen, allerdings im Rahmen der gesetzlichen Ausgestaltung durch die Länder. Die rechtliche Verortung der Schulsozialarbeit an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule hat zur Folge, dass Zuständigkeiten und Finanzierung häufig im Unklaren bleiben. Weiterlesen