Reform der Hochschulzulassung in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen

Die Neuregelung der Studienplatzvergabe in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen, die im Juli 2004 beschlossen wurde, ermöglicht es den Hochschulen 60 % ihrer Studienplätze selbst zu vergeben. Dieses Verfahren wird seit dem Wintersemester 2005/06 angewandt. Die Vergabe der weiteren Studienplätze erfolgt über die von den Ländern durch Staatsvertrag errichtete Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS).
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gab gestern bekannt, dass nunmehr eine Einigung zur weiteren Verbesserung des Verfahren erreicht wurde. Die Pressemitteilung zu den beschlossenen Eckpunkten findet sich hier.

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