Gesetzentwurf zum Karlsruher Institut für Technologie (KIT) freigegeben!

01.04.2009 Joerg M. Beitrag in der Kategorie Forschung, Hochschule, Wissenschaft | Kommentieren » |

Die Landesregierung des Landes Baden-Württemberg hat einen Gesetzentwurf zur Zusammenführung von Universität Karlsruhe (TH) und Forschungszentrum Karlsruhe zum neuen Karlsruher Institut für Technologie (KIT) freigegeben.
Mit dem KIT soll das Nebeneinander von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen überwunden werden. Es entsteht dadurch die größte wissenschaftliche Einrichtung in Deutschland mit einem Jahresetat von 700 Millionen Euro und rund 8000 Beschäftigten. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wird damit eine vom Bund getragene Großforschungseinrichtung mit einer Landesuniversität fusioniert.
In der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), mit welchem der Gesetzentwurf abgestimmt wurde, heißt es weiter: “Ebenso wie die Hochschulen des Landes wird das KIT eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtung. Dabei ordnet das Gesetz dem KIT zwei Bereiche mit jeweils eigenen Aufgaben zu, nämlich der Großforschungsaufgabe der bisherigen Forschungszentrum Karlsruhe GmbH (FZK) und den Aufgaben der bisherigen Universität Karlsruhe.”
Problematisch ist die Steuerung der Finanzströme von Bund und Land, da der Bund sich auf Grund der verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht an der Finanzierung von Hochschulen beteiligen darf.
Die Fusion “ist Teil des Gesamtkonzepts, mit dem die Universität Karlsruhe in der ersten Auswahlrunde der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder im Jahr 2007 erfolgreich war.”


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