Diskussion um Ausbildung für Flüchtlinge: Bund-Länder-Vereinbarung vom 18.06.15 kommt nicht allen Erwartungen entgegen

Mit der steigenden Zahl von Flüchtlingen in Deutschland ist eine Diskussion um Ausbildungsmöglichkeiten für diesen Personenkreis entstanden, die vor allem von Vertretern des Handwerks angestoßen wurde. Mit der Aussage „Flüchtling ist kein Beruf“ brachte der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks ZdH Hans-Peter Wollseifer in verschiedenen Interviews seine Forderungen nach Erleichterungen im Bleiberecht zum Ausdruck, die es Geduldeten ermöglichen, eine (begonnene) Ausbildung abzuschließen; gegenwärtig kann auch während einer Ausbildung die Abschiebung drohen. Wollseifer sieht hier brachliegendes Potenzial, während im Handwerk Nachwuchskräfte fehlten, räumt aber ein, teils auch negative Reaktionen auf seine Forderungen erhalten zu haben. Gemäß der Ausbildungsbilanz 2014 ging die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge zurück, blieben viele Ausbildungsplätze unbesetzt.

Vor dem Flüchtlingsgipfel, der am 18.06.15 im Kanzleramt stattfand, richteten Vertreter aus Industrie und Handwerk entsprechende Wünsche  und Appelle  an die Bundesregierung.

Der Beschluss, der auf dem Treffen gefasst wurde, sieht unter anderem eine Öffnung der berufsbezogenen Sprachförderung für Asylsuchende und Geduldete sowie eine Verkürzung der Voraufenthaltsdauer bei Berufsausbildungsbeihilfe und assistierter Ausbildung vor.

Die vom Handwerk und großen Teilen der Wirtschaft geforderte Regelung 3 plus 2 – keine Abschiebung während der dreijährigen Ausbildung und den sich anschließenden ersten beiden Beschäftigungsjahren – ist nicht beschlossen„, kritisierte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer die Entscheidung, wie die Handwerkszeitung berichtet. Lediglich eine etappenweise Verlängerung der Bleibeperspektive um jeweils ein Jahr bei erfolgreichem Verlauf der Ausbildung sei geplant, wobei auch eine Altersgrenze besteht.

Unterdessen gibt es in verschiedenen Bundesländern Initiativen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. In Niedersachsen soll das Projekt „Kompetenzen erkennen – Gut ankommen in Niedersachsen“  dazu beitragen, Flüchtlinge frühzeitig an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Die IHK Schwaben will in einem bayernweiten Projekt  Flüchtlinge in Praktikumsplätze in Ausbildungsbetrieben vermitteln.

Die Hamburger Berufsvorbereitungsschule bietet mit dem Pilotprojekt „Dualisierte Ausbildungsvorbereitung für Migrantinnen und Migranten“ (2014-2017)  auch jungen Flüchtlingen ein dualisiertes Angebot mit integrierter Sprachförderung am betrieblichen Lernort.

Die IHK Erfurt bezieht Flüchtlinge in ihr Modellprojekt Vocational Training Center (VTC)   zur beruflichen Orientierung und Vermittlung ein. Die Modellprojekte sind meist in allgemeinere Maßnahmen zur Förderung von Benachteiligten eingebunden.

Einen Überblick zu rechtlichen Entwicklungen gibt der IAB-Kurzbericht „Für den Arbeitsmarkt ein Gewinn, für die jungen Fluchtmigranten eine Chance“ .

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