Status mit 1.Staatsexamen Sonderpädagogik ?
Hallo!
Ich habe das 1. Staatsexamen in Sonderpädagogik (abgeschlossenes Studium), das Referendariat allerdings abgebrochen.
Kann mir jemand sagen, wie nun mein Status ist?
Nicht mal die Dame vom Arbeitsamt konnte mir das beantworten.
Ich darf mich doch nun trotzdem “Sonderpädagogin” nennen, da das Referendariat ja praktisch nur ein Zusatz zur Erhebung in den Beamtenstatus ist,oder??????!!
(Könnte ja auch als angestellter Fachlehrer unterrichten.)
Wo finde ich Materialien dazu, die das belegen?
Danke für Eure Hilfe! Gruß, Sabine
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04.09.2010 um 13:55
Hallo Sabine
ich habe die gleiche Frage wie Du. Bist Du jetzt schlauer geworden?
Gruß
Yi