Promotion zwischen 1. Staatsexamen und Vorbereitungsdienst

Ich habe eine generelle Frage zum Vorbereitungsdienst an Gymnasien in allen Bundesländern. Viele Länder verweisen darauf, dass zwischen dem 1. Staatsexamen und dem Beginn des Referendariats maximal drei Jahre liegen dürfen. Was aber passiert (wie in meinem Fall) bei einer Dissertation im Anschluss an das 1. Staatsexamen und noch vor dem Vorbereitungsdienst? Gibt es dafür eine Ausnahmeregelung oder habe ich in drei Jahren keine Chance mehr auf ein 2. Staatsexamen?


Eine Antwort auf “Promotion zwischen 1. Staatsexamen und Vorbereitungsdienst”

  1. Weblog-Redaktion sagt:

    Eine Promotion ist sicher ein Grund für eine Ausnahmeregelung. Diese muss jedoch mit der zuständigen Stelle vereinbart werden. Informationen zum Vorbereitungsdienst und Ansprechpartner finden Sie unter:
    http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=2521

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