Verbeamtung

Guten Tag,

derzeit befinde ich mich in der Prüfungsphase des ersten Staatsexamens für Lehrämter an Gymnasien und sollte im Juni fertig sein, so dass ich entweder im August 2009 oder aber spätestens im Februar 2010 ins Referendariat gehen werde. Mich würde nun interessieren, ab wann ich nach dem Referendariat verbeamtet werden kann. Ich habe gelesen, dass für Lehrämter an Gymnasien eine Frist von 3 Jahren Probezeit gilt. Ist da das Referendariat bereits mit enthalten, oder kommen diese drei Jahre noch zusätzlich zum Referendariat hinzu?


Eine Antwort auf “Verbeamtung”

  1. gabypsilon sagt:

    Nur Geduld und alles zu seiner Zeit!

    Hallöschen, du denkst aber bereits sehr weit, was ich allerdings zu deiner Zeit auch tat.
    Erst mal musst du das Referendariat hinter dich bringen und dies möglichst erfolgreich. Dies ist nun schon ein Prüfstein auf deinem Weg in den Lehrerberuf. Du bist dann eine Beamtin auf Widerruf.
    Dann bewirbst du dich in NRW am besten auf Planstellen (und danach auf Vertretungsstellen), dann wirst du -wenn erfolgreich- Beamtin auf Probe. Bleibe dann einfach am Ball, werde nicht straffällig und dann wirst du „fast automatisch“ fest verbeamtet. Soweit ich weiss, sind inzwischen leider auch Unterrichtsbesuche und -beurteilungen nötig. Also eine weitere Hürde in deinem geplanten Berufsweg, die du nehmen musst.
    Hoffe, ich konnte helfen.

    Dazu findest du auch hier Infos:
    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/LeoAngebote

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