Franz. Grundschullehrer in Hessen/Deutschland

Guten Tag,
wird der Abschluss eines französischen Grundschullehrers in Hessen (oder allgemein in Deutschland) annerkannt? Was gilt es zu beachten?
Ich würde mich gerne informieren bevor ich mich an offizielle Stellen wende.
Vielen Dank und einen guten Tag!


Eine Antwort auf “Franz. Grundschullehrer in Hessen/Deutschland”

  1. Editorin sagt:

    Hallo Florian,

    grundsätzlich gilt folgende Regelung:
    Wer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem der übrigen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz eine Qualifikation als Lehrer erworben hat, kann beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus oder der von ihm bestimmten
    Stelle die Feststellung der Anerkennung als Lehramtsbefähigung beantragen. Mit der Anerkennung ist jedoch noch keine Entscheidung über die Aufnahme in den staatlichen Schuldienst verbunden. Einstellungen sind im Rahmen der besetzbaren Planstellen, unter Berücksichtigung der erzielten Prüfungsergebnisse und unter Beachtung der ggf. unterschiedlichen Qualifikationsprofile möglich.

    Weitere Informationen finden Sie auf unserem Portal unter folgendem Link:
    http://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertungen.html

    Direkter Ansprechpartner für Hessen ist das Amt für Lehrerbildung Frankfurt:

    Amt für Lehrerbildung Frankfurt
    Stuttgarter Str. 18 – 24
    60329 Frankfurt/M.
    Telefon: 069/38989-305
    Fax: 069/38989-399
    Email: poststelle@afl.hessen.de
    Homepage: http://afl.bildung.hessen.de

    Viele Grüße

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