Franz. Grundschullehrer in Hessen/Deutschland
Guten Tag,
wird der Abschluss eines französischen Grundschullehrers in Hessen (oder allgemein in Deutschland) annerkannt? Was gilt es zu beachten?
Ich würde mich gerne informieren bevor ich mich an offizielle Stellen wende.
Vielen Dank und einen guten Tag!
28.01.2010 um 18:33
Hallo Florian,
grundsätzlich gilt folgende Regelung:
Wer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem der übrigen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz eine Qualifikation als Lehrer erworben hat, kann beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus oder der von ihm bestimmten
Stelle die Feststellung der Anerkennung als Lehramtsbefähigung beantragen. Mit der Anerkennung ist jedoch noch keine Entscheidung über die Aufnahme in den staatlichen Schuldienst verbunden. Einstellungen sind im Rahmen der besetzbaren Planstellen, unter Berücksichtigung der erzielten Prüfungsergebnisse und unter Beachtung der ggf. unterschiedlichen Qualifikationsprofile möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Portal unter folgendem Link:
http://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertungen.html
Direkter Ansprechpartner für Hessen ist das Amt für Lehrerbildung Frankfurt:
Amt für Lehrerbildung Frankfurt
Stuttgarter Str. 18 – 24
60329 Frankfurt/M.
Telefon: 069/38989-305
Fax: 069/38989-399
Email: poststelle@afl.hessen.de
Homepage: http://afl.bildung.hessen.de
Viele Grüße