Studium für Berufsschullehramt
Hallo,
ich bin 28 Jahre alt und habe bereits ein BWL-Diplom (FH), sowie eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung. Ich interessiere mich sehr für den Lehrerberuf an berufsbildenden Schulen in Hamburg und werde aber leider nicht schlau aus den Infos, die mir die Universitäts-website zu bieten hat. Mich würde interessieren was mir an der Universität anerkannt werden würde oder besser gesagt was ich noch genau studieren müsste um diesen Beruf ausüben zu können. Ich freue mich über jede Rückmeldung.
Lieben Dank im voraus,
Martina
27.04.2010 um 05:29
Hallo Martina,
zur Zeit stellen die meisten Bundesländer „Seiteneinsteiger“ ein, einige davon auch FH-Absolventen. Dabei wird im allgemeinen ein studiertes Fach als „Lehrfach“ anerkannt, so dass der Bewerber „sofort“ unterrichtet und in einem berufsbegleitenden „Zusatz-Referendariat“ die „Pädagogik“ nachholt. Sie benötigen in der Regel kein zusätzliches Studium.
Die Zugangsvoraussetzungen werden landesrechtlich geregelt, sind also von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Entscheidend für eine Anstellung ist grundsätzlich auch, ob ein Bundesland Ihre Qualifikation „braucht“.
Für Hamburg finden Sie hier wichtige Informationen und Ansprechpartner:
http://www.hamburg.de/vorbereitungsdienst/64650/seiteneinstieg-bs.html
und:
http://www.hamburg.de/vorbereitungsdienst/64646/einstellungschancen-referendare.html
und auch:
http://www.li-hamburg.de/abt.lia/lia.abt.berufl-schule/index.html
Direkter Ansprechpartner:
Barbara Fahland
kommissarische Leitung Berufliche Schulen
Tel.: (0 40) 4 28 01 23 57
Fax: (0 40) 42 08 01 37 82
Email: barbara.fahland@li-hamburg.de
oder:
Landesinstitut für Lehrerbildung
– Lehrerprüfungsamt –
Mümmelmannsberg 75
22115 Hamburg
Angela Batty
Tel: 42863 – 6577
Email: Angela.Batty@bsb.hamburg.de
Empfehlenswert ist es zudem, sich einmal direkt an die Studienberatung Ihrer Universität zu wenden, da Sie nur dort erfahren können, welche Prüfungen Sie (falls Ihr FH-Abschluss in Hamburg nicht ausreicht) zusätzlich noch absolvieren müssen bzw. welche Leistungen anerkannt werden können.
Viele Grüße