Lehramt an berufsbildenen Schulen

Hallo,

ich würde gerne an beruflichen Schulen unterrichten. Zum einen interessiert mich, in welcher Richtung es mit meiner meiner Ausbildung als Dipl. Kulturpädagoge (FH) möglich ist, bzw. was mir anerkannt wird. Region Bayern.

Danke,
Maya


Eine Antwort auf “Lehramt an berufsbildenen Schulen”

  1. Editorin sagt:

    Hallo Maya,

    zur Zeit stellen die meisten Bundesländer Seiteneinsteiger ein, einige davon (wie beispielsweise Baden-Württemberg) auch FH-Absolventen. Dabei wird im allgemeinen ein studiertes Fach als „Lehrfach“ anerkannt, so dass der Bewerber „sofort“ unterrichtet und in einem berufsbegleitenden „Zusatz-Referendariat“ die „Pädagogik“ nachholt. Sie benötigen in der Regel kein zusätzliches Studium.

    Die Zugangsvoraussetzungen werden landesrechtlich geregelt, sind also von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Entscheidend für eine Anstellung ist grundsätzlich auch, ob ein Bundesland Ihre Qualifikation „braucht“.

    Für Bayern finden Sie hier wichtige Informationen und Ansprechpartner:
    http://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/berufliche-schulen/quereinstieg.html

    Sie können demnach prüfen lassen, in welchem Umfang Studienzeiten und bisher erbrachte Leistungsnachweise als Ersatz für die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung angerechnet werden können. Dazu sind der Außenstelle des Prüfungsamts für die Lehrämter an öffentlichen Schulen an der Universität die Studienunterlagen vorzulegen. Nach erfolgreichem Ablegen der Ersten Staatsprüfung ist die Meldung zum Vorbereitungsdienst möglich.

    Viele Grüße

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