Bundeslandwechsel nach Referendariat

Hallo,
ich muss mich nun bald für einen Referendariatsplatz bewerben und schwanke nach meinem Studium in Freiburg zwischen Baden-Württemberg und Niedersachsen. Weiß jemand wie es mit der allgemeinen Anerkennung von den Abschlüssen dieser beiden Bundesländer steht? Ich weiß nämlich leider noch garnicht nicht in welchem Bundesland ich nach meinem Ref leben möchte, nur das ich flexibel bleiben möchte…Ich tendiere zu Niedersachsen, habe aber Angst, dass ich dann später auch an dieses Bundesland gebunden bin…
Herzlichen Dank
Eva


Eine Antwort auf “Bundeslandwechsel nach Referendariat”

  1. Editorin sagt:

    Hallo Eva,

    Sie können jederzeit nach dem 1. bzw. 2. Staatsexamen das Bundesland wechseln, vorausgesetzt, Ihr Abschluss wurde anerkannt.

    Eine Anerkennung der Lehramtsbefähigung ist in der Regel möglich, wenn das Studium an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule erfolgt ist, und der Vorbereitungsdienst mindestens 18 Monate gedauert hat.

    Mit der Anerkennung ist jedoch noch keine Entscheidung über die Aufnahme in den staatlichen Schuldienst verbunden. Einstellungen sind im Rahmen der besetzbaren Planstellen, unter Berücksichtigung der erzielten Prüfungsergebnisse und unter Beachtung der ggf. unterschiedlichen Qualifikationsprofile möglich.

    Viele Grüße

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