Förderschwerpunkte beim Studium Sonderpädagogik

Hallo,

ich möchte ab dem WS 13/14 Sonderpädagogik auf Lehramt studieren. Dazu wählt man ja ein bis zwei Förderschwerpunkte. Sind diese Schwerpunke „verpflichtend“, oder kann man später auch einen Beruf mit einem anderen Förderschwerpunkt ausüben?
Im Voraus vielen Dank für eine Antwort.


Eine Antwort auf “Förderschwerpunkte beim Studium Sonderpädagogik”

  1. Editorin sagt:

    Hallo Frau Schmauck,

    da die Einstellungsvoraussetzungen länderrechtlich geregelt werden, sich also von Bundesland zu Bundesland teilweise deutlich unterscheiden, ist eine exakte Beantwortung Ihrer Anfrage ohne Angabe Ihres „Wunschbundeslandes“ nicht möglich.

    Bezogen auf das Lehramt gilt für Bayern beispielsweise folgende Regelung:
    Die Einstellung ergibt sich aus der Gegenüberstellung der Zahl der Einstellungsmöglichkeiten sowie der Zahl der Bewerber und deren Noten. Die Notengrenze wiederum ergibt sich aus der Zahl der tatsächlichen Einstellungsmöglichkeiten. Sie kann im Förderschulbereich je nach studierter sonderpädagogischer Fachrichtung auf Grund der Bedarfssituation durchaus unterschiedlich sein. Die Einstellung erfolgt fachrichtungsbezogen auf Grund des Bedarfs in den einzelnen sonderpädagogischen Fachrichtungen.

    Neben einer Übernahme in den staatlichen Schuldienst ist grundsätzlich auch eine Verwendung im Privatschuldienst oder (bei Förderzentren für den Förderschwerpunkt Hören) auch im kommunalen Schuldienst (bei einem Bezirk) möglich. Ein Verzeichnis dieser Schulen ist bei der zuständigen Regierung erhältlich. Auf Einstellungsbedingungen bei privaten oder kommunalen Trägern hat das Staatsministerium keinen Einfluss.

    Für eine Bewerbung bei einer nichtstaatlichen Schule oder für eine Bewerbung außerhalb Bayerns ist es für bayerische Bewerber möglich, vor Aushändigung des Prüfungszeugnisses bei der zuständigen Regierung eine Bestätigung über das voraussichtliche Ergebnis der Zweiten Staatsprüfung zu erhalten.

    Bei einer Stellensuche ist es empfehlenswert, Rat bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu suchen, die Auskünfte u.a. auch über weitere Beschäftigungsmöglichkeiten sowie über Förderungs- und Unterstützungsmaßnahmen erteilt.

    Viele Grüße

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