Teilzulassung zum Studium

Ich habe mich für ein Lehramtsstudium mit Englisch und Französisch als Hauptfächer an der Uni in Stuttgart beworben, wurde aber nur für das Fach Französisch zugelassen. Kann ich mich nun für das Studium in Französisch einschreiben und mich für Englisch erst im nächsten Semester bewerben bzw. warten bis ich dafür zugelassen werde und solange Französisch studieren oder ist es nur möglich die Fächer in Kombination zu studieren?


Eine Antwort auf “Teilzulassung zum Studium”

  1. Editorin sagt:

    Hallo Emma,

    die Studien- und Einstellungsvoraussetzungen in Deutschland werden länderrechtlich geregelt, können sich also von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule teilweise deutlich voneinander unterscheiden. Sehr zu empfehlen ist daher der direkte Kontakt zur Zentralen Studienberatung der Universität Stuttgart. Die Kontaktdaten finden Sie unter:
    http://www.uni-stuttgart.de/studieren/service/zsb/kontakt/index.html

    Sollte es tatsächlich nur möglich sein, die Fächer in Kombination zu studieren, besteht eventuell die Möglichkeit, an einem sog. „Nachrückverfahren“ teilzunehmen. Viele Universitäten bieten diese Möglichkeit an, wenn man den auf dem Ablehnungsbescheid angefügten Abschnitt „Antrag auf Teilnahme am Nachrückverfahren“ ausschneidet und unterschrieben an das Studentensekretariat zurücksendet. Der Antrag muss bis zum Ablauf der dort aufgedruckten Frist beim Studentensekretariat eingegangen sein. Sie werden nur dann über das Ergebnis der weiteren Nachrückverfahren benachrichtigt, wenn Sie noch eine Zulassung erhalten.

    Möglichkeit 2:
    Zusätzlich zu einem Hauptantrag kann ein Bewerber/eine Bewerberin für zulassungsbeschränkte Studiengänge
    zwei Hilfsanträge stellen, in denen er/sie wünscht, ersatzweise zugelassen zu werden. Ein Hilfsantrag kommt erst zum Tragen, wenn alle Hauptanträge (alle Bewerber/innen) aus diesem Studiengang zugelassen sind und noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Hilfsanträge, die mit dem Hauptantrag identisch sind, sind daher sinnlos. Es bestehen zum Teil gute Chancen, über einen Hilfsantrag eine Zulassung zu erhalten. Für die Hilfsanträge müssen keine Erhebungsbögen beigelegt werden. Falls Sie befürchten, in einem zulassungsbeschränkten Studiengang keinen Platz zu bekommen, sollten Sie sich mit einem Hilfsantrag (im Bewerbungsformular enthalten) in ein verwandtes Fach ohne Zulassungsbeschränkung bzw. auch an anderen Universitäten für ähnliche Studiengänge bewerben. Falls Sie sich im Hilfsantrag für einen Studiengang mit Aufnahmeprüfung (früher Eignungsfeststellungsverfahren) bewerben, müssen Sie an der Aufnahmeprüfung teilnehmen. Bitte beachten Sie dabei die besonderen Termine.

    Viele Grüße

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