Anerkennung des Lehramtsstudiums bundeslandübergreifund

Hallo,

mein Name ist Felix, komme aus Baden-Württemberg und studiere momentan Englisch & Erziehungswissenschaft an der Uni in Münster. Ich habe event. das Ziel Lehrer für Gymnasium in BaWÜ zu werden. Inwiefern ist das möglich? Kann ich für einen Master nach BaWü wechseln, oder während des Studiums & mir die Fächer anrechnen lassen? Welche Möglichkeiten habe ich da?

Grüße
Felix


Eine Antwort auf “Anerkennung des Lehramtsstudiums bundeslandübergreifund”

  1. Editorin sagt:

    Hallo Felix,

    Sie können derzeit jederzeit während des Studiums bzw. nach dem 1. bzw. 2. Staatsexamen (Bachelor bzw. Master) das Bundesland wechseln, vorausgesetzt, Ihr Abschluss wurde anerkannt.

    Einziges Problem:
    Da die Studiums- und Einstellungsvoraussetzungen länderrechtlich geregelt werden, sich also von Bundesland zu Bundesland teilweise deutlich unterscheiden können, kann es passieren, dass Baden-Württemberg eine Fächerkombination aus Englisch und Erziehungswissenschaften für das Lehramt an Gymnasien nicht anerkennt.

    Abhilfe schafft hier der direkte Kontakt zu dem für Sie in Frage kommenden Regierungspräsidium Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg oder Tübingen – bzw., bei einem Wechsel während des Studiums, die Beratung durch die Studienberatung der für Sie in Frage kommenden Universität.

    Ab ca. 2014 soll eine neue Regelung in Kraft treten:
    Derzeit plant die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern eine Reform der Hochschulbildung. Angedacht wird dabei auch eine Vereinfachung des Austausches innerhalb der Bundesländer und innerhalb Europas. Durch diese Reform soll es künftig allen Lehramtsstudenten bzw. Anwärtern möglich sein, während und nach dem Studium problemlos das Bundesland zu wechseln.

    Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Anerkennung der Lehramtsbefähigung nur möglich, wenn das Studium an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule erfolgt ist, und der Vorbereitungsdienst (bei einem Wechsel nach dem Referendariat) mindestens 18 Monate gedauert hat.

    Mit der Anerkennung ist jedoch noch keine Entscheidung über die Aufnahme in den staatlichen Schuldienst verbunden. Einstellungen sind im Rahmen der besetzbaren Planstellen, unter Berücksichtigung der erzielten Prüfungsergebnisse und unter Beachtung der ggf. unterschiedlichen Qualifikationsprofile möglich.

    Viele Grüße

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