Lehrer nach Wirtschaftsstudium?

Hallo,

ich habe in der Schweiz meinen Master of Arts in Wirtschaftswissenschaften (BWL) gemacht und wärend dieser Zeit immer mal wieder an verschiedenen Schulen aushilfsmäßig unterrichtet. Nun arbeite ich seit einiger Zeit in der freien Wirtschaft und es zieht mich zurück zum Unterrichten. Da ich das deutsche Bildungssystem nur wage kenne, habe ich einige Fragen:

1. Gibt es ebenfalls Wirtschafts-Gymnasien, auf welchen man mit einem BWL-Studium und einem Master of Higher Education unterrichten kann?

2. Was ist nach einem BWL-Studium der eleganteste/kürzeste Weg um entweder aus Stufe Sek II oder als Berufsschullehrer Wirtschaftswissenschaften unterrichten zu können? Gibt es hier vereinfachte Wege für Quereinsteiger?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Vielen Dank im Voraus

Liebe Grüße aus Berlin

Benjamin


Eine Antwort auf “Lehrer nach Wirtschaftsstudium?”

  1. Editorin sagt:

    Hallo Benjamin,

    Grundsätzlich gilt in Deutschland folgende Regelung:
    Wer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem der übrigen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz eine Qualifikation als Lehrer erworben hat, kann beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus oder der von ihm bestimmten
    Stelle die Feststellung der Anerkennung als Lehramtsbefähigung beantragen.

    Mit der Anerkennung ist jedoch noch keine Entscheidung über die Aufnahme in den staatlichen Schuldienst verbunden. Einstellungen sind im Rahmen der besetzbaren Planstellen, unter Berücksichtigung der erzielten Prüfungsergebnisse und unter Beachtung der ggf. unterschiedlichen Qualifikationsprofile möglich.

    Im nächsten Schritt müssten Sie sich also an eine der 16 offiziellen Anerkennungsstellen (=für jedes Bundesland eine, da die Einstellungsvoraussetzungen in Deutschland länderrechtlich geregelt werden, sich also von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können) wenden. Dort wird Ihr Studienabschluss anerkannt, so dass Sie sich hier auf freie Stellen bewerben können.

    Die Kontaktdaten für alle 16 Anerkennungsstellen finden Sie hier:
    http://anabin.kmk.org/no_cache/filter/anerkennungs-und-beratungsstellen-in-deutschland.html

    Sie können sich vorab jedoch auch an sog. Beratungsstellen wenden, wie beispielsweise an die Berater der Bundesagentur für Arbeit. Diese prüfen, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Qualifikation und dem entsprechenden deutschen Abschluss (Referenzqualifikation) bestehen. Neben der Ausbildung wird auch Ihre im In- oder Ausland erworbene einschlägige Berufspraxis berücksichtigt.

    Gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer und der deutschen Referenzqualifikation, haben Sie in der Regel die Möglichkeit, an einer Ausgleichsmaßnahme (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung) teilzunehmen, um festgestellte Ausbildungsdefizite ausgleichen zu können. Ein Anpassungslehrgang ist eine berufspraktische Nachqualifizierung, und wird in der Regel im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses absolviert. In dieser Zeit besteht für die teilnehmende Person ein Anspruch auf Unterhaltsgeld in Höhe der Bezüge für die Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten im Vorbereitungsdienst für das angestrebte Lehramt.

    Nach dem erfolgreichen Bestehen einer Ausgleichsmaßnahme erwerben Sie die Befähigung für das von Ihnen angestrebte Lehramt und können sich um eine Einstellung in den öffentlichen Schuldienst bewerben, soweit Sie die dafür vorgesehenen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Die Kontaktdaten für mögliche Beratungsstellen lauten:
    http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/sonstige_beratungsangebote.php

    Viele Grüße

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