Quereinsteiger

Hallo,

kurz zu meinem Werdegang:
Ich habe das Abitur auf einem technischen Gymnasium absolviert , danach eine technische Ausbildung als Modellbaumechaniker 3,5 Jahre und anschließend eine Vollzeitschule besucht, zur Weiterbildung zum „Staatlich geprüften Techniker in Maschinentechnik“
Berufserfahrung, habe ich außer der Ausbildung leider keine, weil mein Ausbildungsbetrieb mir dazu keine Möglichkeit gegeben hat.

Nun zu meiner Frage: Was kann ich tun, damit ich an einer Berufsschule in Baden-Württemberg z.B Mathematik,Technologie oder Technik unterrichten darf ?
Muss ich volle 10 Semester studieren oder gibt es eine Möglichkeit zum Quereinstieg ?

Wie stehen die Chancen, damit ich anschließend auch eine Stelle finde ?

Vielen Dank und schöne Grüße!

Sebastian


Eine Antwort auf “Quereinsteiger”

  1. Editorin sagt:

    Hallo Sebastian,

    ohne abgeschlossenes universitäres Hochschulstudium kommt bereits der sog. „Fachlehrer“ in Frage. Hierfür benötigen Sie kein Studium, sondern normalerweise eine abgeschlossene Berufsausbildung, abhängig vom Bundesland evtl. zusätzlich auch noch den Abschluss einer Fachschule/alternativ dazu den Meistertitel in Industrie oder Handwerk sowie mind. 2-3 Jahre Berufserfahrung.

    Die Bundesagentur für Arbeit bietet in ihrer Datenbank wichtige allgemeine Informationen hierzu (abhängig von Ihrer Internetverbindung kann es etwas dauern, bis sich die umfangreiche Seite aufbaut):
    http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=9392

    Die Zugangsvoraussetzungen werden landesrechtlich geregelt, sind also von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Entscheidend für eine Anstellung ist grundsätzlich auch, ob ein Bundesland Ihre Qualifikation „braucht“.

    Für Baden-Württemberg finden Sie hier wichtige Informationen und Ansprechpartner:
    http://www.kultusportal-bw.de/site/pbs-bw/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/lehrer-online-bw/pdf/Merkblatt%20TL%20gew%20Stand%202012-07-16.pdf

    Für die Einstellung von Technischen Lehrerinnen und Technischen Lehrern sind die Regierungspräsidien zuständig. Sie beantworten allgemeine diesbezügliche Anfragen.
    Bewerbungen sind über die jeweiligen Schulen einzureichen.

    Viele Grüße

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