Anerkennung?

Hallo,
ich habe von 1989 bis 1991 am Institut für Lehrerbildung in Rostock „Lehrer für untere Klassen“ studiert, also drei Jahre. Das war aber gerade die Wendezeit und ich war unsicher. Ein Jahr hätte ich noch studieren müssen, hätte es die Wende nicht gegeben. Nun möchte ich gern wissen, inwieweit diese drei Jahre vielleicht als Hochschulzugangsberechtigung für ein neues Studium angerechnet werden können bzw., wie diese drei Jahre gewertet werden, wenn ich mich nun doch für den Lehrerberuf an einer Grundschule interessiere.

Vielen Dank.


Eine Antwort auf “Anerkennung?”

  1. Editorin sagt:

    Hallo,

    da die Einstellungsvoraussetzungen in Deutschland länderrechtlich geregelt werden, sich also von Bundesland zu Bundesland (und teilweise sogar von Hochschule zu Hochschule) deutlich unterscheiden können, ist es sehr empfehlenswert, sich in dieser Frage direkt an das Prüfungsamt bzw. die Studienberatung der für Sie in Frage kommenden Hochschule zu wenden. Dort hilft man Ihnen gerne weiter!

    Viele Grüße

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