Lehrer für Geschichte

Guten Abend. Ich habe griechische Staatangehörigkeit und habe in Griechenland in an der Fakultät für Geschichte und Archäologie in Thessaloniki Studiert (Schwerpunkt Geschichte). In meinem Studium sind übrigens integrierte Unterrichtstunden von Klassische Philologie, Pädagogik Kunstgeschichte und Anthropologie nachweisbar. Ich wollte sehr gerne wissen wie ich eine Stelle als Lehrer für Geschichte in eine deutsche Schule bekommen kann. Ob –und wenn ja, welche Zusatzqualifikationen notwendig sind um so eine Stelle zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen


Eine Antwort auf “Lehrer für Geschichte”

  1. Editorin sagt:

    Hallo,

    wer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem der übrigen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz eine Qualifikation als Lehrer erworben hat, kann beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus oder der von ihm bestimmten Stelle die Feststellung der Anerkennung als Lehramtsbefähigung beantragen. Doch auch wer über einen nicht lehramtsbezogenen Hochschulabschluss verfügt, kann eine Anerkennung seines Studienabschlusses versuchen.

    Im nächsten Schritt müssten Sie sich also an eine der 16 offiziellen Anerkennungsstellen (=für jedes Bundesland eine, da die Einstellungsvoraussetzungen in Deutschland länderrechtlich geregelt werden, sich also von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können) wenden. Dort wird Ihr Studienabschluss anerkannt, so dass Sie sich hier auf freie Stellen bewerben können.

    Die Kontaktdaten für alle 16 Anerkennungsstellen finden Sie hier:
    http://anabin.kmk.org/no_cache/filter/anerkennungs-und-beratungsstellen-in-deutschland.html

    Sie können sich vorab jedoch auch an sog. Beratungsstellen wenden, wie beispielsweise an die Berater der Bundesagentur für Arbeit. Diese prüfen, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Qualifikation und dem entsprechenden deutschen Abschluss (Referenzqualifikation) bestehen. Neben der Ausbildung wird auch Ihre im In- oder Ausland erworbene einschlägige Berufspraxis berücksichtigt.

    Gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer und der deutschen Referenzqualifikation, haben Sie in der Regel die Möglichkeit, an einer Ausgleichsmaßnahme (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung) teilzunehmen, um festgestellte Ausbildungsdefizite ausgleichen zu können. Ein Anpassungslehrgang ist eine berufspraktische Nachqualifizierung, und wird in der Regel im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses absolviert. In dieser Zeit besteht für die teilnehmende Person ein Anspruch auf Unterhaltsgeld in Höhe der Bezüge für die Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten im Vorbereitungsdienst für das angestrebte Lehramt.

    Nach dem erfolgreichen Bestehen einer Ausgleichsmaßnahme erwerben Sie die Befähigung für das von Ihnen angestrebte Lehramt und können sich um eine Einstellung in den öffentlichen Schuldienst bewerben, soweit Sie die dafür vorgesehenen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Die Kontaktdaten für mögliche Beratungsstellen lauten:
    http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/beratungsstellen_iq_netzwerk.php

    Viele Grüße!

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