Kategorie: Bildungspolitik

Umsetzung von inklusiver Bildung in Deutschland?

Am 15.06.2011 wurde der „Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, vorgestellt. Ein Handlungsfeld des Aktionsplans ist der Themenkomplex Bildung, der im Artikel 24 des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ seine Grundlage hat. Dort werden folgende Bedingungen der Bildung behinderter Menschen festgelegt:

Die Vertragsstaaten gewährleisten „ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel, […] Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.“ (UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 24, S. 18)

Die deutschsprachige Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention enthält, wie am Zitat sichtbar wird, den inhaltlichen Fehler, inclusion mit Integration zu übersetzen. Dieser Fehler wird durch den Bezug des Aktionsplanes auf die Begrifflichkeit der Inklusion wieder revidiert, bildet aber somit nur auf dieser Ebene der nationalen Umsetzungspläne die Akzeptanz der seit Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts vorliegenden internationalen Perspektivwechsels von der Integration zur Inklusion ab. Die Zielsetzung der Inklusion wird im übrigen auch in einer „Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen zum Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ bestätigt.

Mit der Begrifflichkeit der Integration ging und geht immer einher, dass es eine soziale Gruppe (z.B. behinderte Menschen) gibt, die verursacht durch ein Merkmal außerhalb der Gesellschaft stehen und deshalb integriert werden müssen. Die Gewährleistung von Teilhabe an Bildung wurde und wird in Deutschland auf schulischer Ebene vor allem hergestellt durch ein System von Sonderschulen, die auf den besonderen Förderbedarf in Zusammenhang mit einzelnen Behinderung eingerichtet sind.

Inklusion bedarf solcher Integrationsbemühungen nicht, da auch behinderte Menschen als soziale Gruppe als Teil der Vielfalt der Gesellschaft betrachtet werden. Die aus dieser Perspektive entstehende Aufgabe für die Gesellschaft ist die Schaffung von Strukturen, die eine Teilhabe an der Gesellschaft ohne Aussonderung ermöglicht. Für das Schulsystem bedeutet dies die Schaffung von Schulen, die den Bildungs- und Erziehungsbedürfnissen aller Schüler gerecht werden müssen.

Erwartet man nun eine entsprechend verpflichtete Umsetzung im Handlungsfeld Bildung im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvetion wird man enttäuscht: „Im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Möglichkeiten wird die Bundesregierung Länder und Schulträger zum Ausbau der Angebote des gemeinsamen schulischen Lernens aktiv auffordern und in diesem Prozess weiterhin unterstützen.“ (NAP S. 43-44) Natürlich darf sich die Bundespolitik nicht in die Kultuspolitik der Länder einmischen, allerdings ist zur Herbeiführung des notwendigen Systemwechsels im Schulbereich von der integrativen zur inklusiven Beschulung eine explizitere Verpflichtung zur Zielerreichung notwendig, um den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden und die Bedürfnisse behinderter Menschen ernst zu nehmen.
Auch Theresia Degener, Professorin für Recht und Disability Studies an der Evangelischen Fachhochschule Rheinland Westfalen Lippe in Bochum und Mitglied des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, stellt in einem Interview nach Vorstellung des Aktionsplans am 15.06.2011 fest: „Gerade im Bildungsbereich, muss man leider sagen, ist Deutschland ein Entwicklungsland, wenn man überlegt, dass die Inklusionsquote von behinderten Schülern in Regelschulen in Deutschland zwischen 16 bis 20 Prozent schwankt. Andere Länder im europäischen Vergleich liegen bei über 80 Prozent Inklusionsquote.“
Es bleibt, gerade auch mit Blick auf diese internationale Dimension, zu hoffen, dass mögliche Defizite in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention von Ländern im internationalen Vergleich Konsequenzen nach sich ziehen, die eine möglichst umgehende Aufhebung solcher Defizite befördern.

Weitere Informationen zum Thema:
Portal Einfach teilhaben: Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention
BildunsWiki-Stichwort: Inklusive Pädagogik
Behindertenbeauftragter Hubert Hüppe: Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung muss jetzt mit Leben erfüllt werden

Interview mit der Bundesbildungsministerin zur Weiterentwicklung des Bildungssystems

Die Bundesbildungsministerin, Annette Schavan, hat der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) ein Interview zur Weiterentwicklung des Bildungssystems gegeben. Thematisiert wurde der Vorschlag des Bundesvorstandes der CDU zur Schaffung einer Oberschule, die als Weiterentwicklung der Haupt- und Realschule gedacht ist. Die Ausgestaltung und pädagogischen Konzepte für diese Schulen sollen vor allem berufsbezogen, praxisorientiert und vielfältig sein. Abschließend nimmt Frau Schavan Stellung zum Konflikt bezüglich der Zuständigkeiten für die Kultuspolitik in den Ländern und der Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Weiterentwicklung des Bildungssystems.

Bildungspaket und „Allianz für Bildung“ – mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder?

In den letzten Wochen sind zwei politische Entscheidungen für mehr Bildungschancen insbesondere sozial benachteiligter Kinder getroffen worden: Das Bildungspaket wurde verabschiedet und eine Allianz für Bildung gegründet. Die beiden Beschlüsse haben jedoch auffallend wenig öffentliche Reaktionen hervorgerufen. Auch das Medienecho ist vergleichsweise bescheiden ausgefallen. Liegt es daran, dass das Thema Bildungschancen gegenüber anderen aktuellen Themen in den Hintergrund getreten ist oder ist zu befürchten, dass diese Neuerungen nicht von der erhofften Wirkung sein werden?

Ende Februar ist nach langen, zähen Verhandlungen im Zuge der Nachbesserungen zur Hartz-IV-Reform ein Bildungspaket beschlossen worden, das Zuschüsse für Kinder und Jugendliche zu Sport-, Kultur- und Freizeitaktivitäten, für Schulmaterial und Ausflüge, für Mittagessen in Schule, Kita und Hort, für Nachhilfe sowie Schulbeförderung beinhaltet. Anspruch auf das Bildungspaket haben Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Das gilt nach Angaben des Bundesministeriums für 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche. Zum Prozedere wird auf der offiziellen Website zum Bildungspaket folgender Hinweis gegeben: „Für Arbeitslosengeld-II-Bezieher setzen die Kommunen das Bildungspaket in der Regel im Jobcenter um. Für Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kommune (zum Beispiel Rathaus oder Bürgeramt) nennt diesen Familien den zuständigen Ansprechpartner für das Bildungspaket.“

Ebenfalls Ende Februar präsentierte Bundesbildungsministerin Annette Schavan auf der Bildungsmesse Didacta die Gründungsurkunde zur „Allianz für Bildung“. Gründungspartner der Allianz für Bildung sind der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), der Didacta Verband, der Deutsche Bibliotheksverband, die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung, die Stiftung Lesen, die Stiftung Haus der kleinen Forscher, die Gemeinnützige Hertie-Stiftung, die Joachim Herz Stiftung, die Robert Bosch Stiftung, die Roland Berger Stiftung sowie die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung.
Im Kernpapier Bildungsallianz heißt es: „Mit der Gründung der Allianz für Bildung geben wir das Startsignal für eine breite bürgerschaftliche Bewegung. Wir laden alle interessierten Organisationen und Initiativen ein, dieser Allianz beizutreten und sich noch stärker für die Bildung benachteiligter Kinder und Jugendlicher zu engagieren!“

Wie diese beiden Neuerungen nun konkret die Bildungschancen für das einzelne Kind verbessern werden, wird sich in der Praxis zeigen.

Weitere Informationen zum Thema:
Offizielle Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Bildungspaket
Information des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur „Allianz für Bildung“
http://www.tagesschau.de/inland/hartziv218.html

Siehe auch Positionspapier mehrerer Verbände und Wissenschaftler/-innen vom 19.10.2010:
Befähigen statt bevormunden! 5-Punkte-Plan gegen Kinderarmut

Vorentscheidung in der zweiten Programmphase der Exzellenzinitiative

Am 02. März 2011 wurden von der Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG und des Wissenschaftsrats WR Vorentscheidungen in der zweiten Programmphase der Exzellenzinitiative für die drei Förderlinien Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftskonzepte getroffen. In der Vorauswahl wurden insgesamt 59 Neubewerbungen berücksichtigt, die bis 01. September 2011 ausführliche Förderanträge stellen müssen. Die endgültige Auswahl bestreiten sie mit 85 bereits geförderten Einrichtungen, die Entscheidung ist für Juni 2012 vorgesehen. Ausführliche Informationen dazu gibt es in der gemeinsamen Pressemitteilung von DFG und WR . Berichtet wird von verschiedenen Medien und Einrichtungen, siehe, FAZ, FR, SZ, Spiegel online, Zeit, HRK, GEW, BMBF, eine Übersicht gibt es beim Deutschen Bildungsserver.

Qualitätssicherung durch Bundesuniversitäten?

In einem Interview mit der Berliner Morgenpost hat die Bundesbildungsministerin Annette Schavan eine Idee aus dem letzten Jahr wieder aufgegriffen. Sie stellt fest, dass spätestens mit dem Ende der Exzellenzinitiative 2017 die Frage nach Standorten für vom Bund finanzierte Spitzenuniversitäten zu stellen ist. Gleichzeitig ermahnte sie die Länder ihren Pflichten für die Hochschulfinanzierung nachzukommen.
Als Reaktion auf dieses Interview hat Jürgen Kaube in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) eine Replik auf diese neueste Idee von Frau Schavan veröffentlicht. Nun sind bis 2017 noch sechs Jahre Zeit, aber Frau Schavan möchte wohl früh genug damit beginnen, die Leistungssteigerungen der Hochschulen zu potenzieren, um dann 2017 wirklich eine Chance auf den Titel und die Finanzierung als Bundesuniversität zu haben. Leistungssteigerung durch frühzeitigen Wettbewerb hin oder her, eine Finanzierung durch den Bund zum einzigen Allheilmittel zu machen, dient werder jetzt noch später sicherlich nicht einer qualitätsorientierten Entwicklung von Forschung und Lehre.

Video-Dokumentation zum Bildungsbericht 2010

Das Deutsche Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) hat eine Video-Dokumentation der Anfang Oktober abgehaltenen Fachtagung zum dritten Nationalen Bildungsbericht 2010 erstellt. Die Dokumentation steht auf dem Portal des Bildungsberichts als Vidcast zur Verfügung. Auf der Fachtagung stellte das für den Bildungsbericht federführend verantwortliche DIPF gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der Autorengruppe die Ergebnisse des Bildungsberichts 2010 vor. Er erscheint alle zwei Jahre und ist eine umfassende Bestandsaufnahme des deutschen Bildungssystems. Die Tagung wurde von der Kultusministerkonferenz (KMK) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt, in deren Auftrag auch Bildungsbericht und Vidcast erstellt wurden.
Zu Beginn der Tagung erläuterte der Sprecher der Autorengruppe, Professor Horst Weishaupt vom DIPF, zentrale Befunde des im Juni vorgelegten Bildungsberichts, der in einem Schwerpunktkapitel das Bildungswesen unter dem Gesichtspunkt des demografischen Wandels betrachtet. Die Vortragsaufzeichnung ist in diesem Blogbeitrag zu sehen.
Auf den Plenarvortrag folgten zahlreiche Referate der Autorengruppe zu Themen wie „Qualifzierungsstrategien für den Arbeitskräftebedarf der Zukunft“ oder „Bildungsfinanzierung“. Die Themen wurden im Rahmen von Arbeitsgruppen und anschließend im Gesamtplenum mit weiteren Expertinnen und Experten kontrovers diskutiert. Die Video-Dokumentation umfasst sämtliche Tagungsbeiträge. Ausgewählte Expertenbeiträge werden in den nächsten Wochen hier im bildungsserverBlog in loser Folge veröffentlicht werden.

 

Ingenieurwissenschaften: Rückkehr zum Diplom, Abkehr von der Bologna-Reform mit Bachelor und Master?

Der Verband technischer Universitäten in Deutschland TU9 German Institutes of Technology  hatte im Mai Verbesserungsvorschläge zum Bologna-Prozess vorgelegt und gefordert, bei erfolgreichem Abschluss eines Master-Studiums zusätzlich den Abschlussgrad Diplom-Ingenieur verleihen zu dürfen. Anlass war eine ähnliche, in Österreich geltende Regelung. Aufgegriffen wurde das Thema von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in einem Special Ingenieure  in  der Rubrik Arbeitswelt. Es geht dabei aber wohl nicht darum, die neue Studienstruktur mit  Bachelor- und Master-Abschlüssen wieder abzuschaffen, sondern den  akademischen Grad Diplom-Ingenieur als Namen zu erhalten. Ein Vorhaben, das auch Bundesbildungsministerin Schavan unterstützt, wie die FAZ meldet Auch andere Medien berichten dazu, wobei die Erwartungen durchaus unterschiedlich sind,  siehe ZDF Heute Magazin , WELTONLINE Frankfurter Rundschau.

Die Situation der Kindertagesbetreuung in Deutschland – Aktuelle Daten

„Bis zum Jahr 2013 wird es bundesweit im Durchschnitt für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geben – rund ein Drittel der neuen Plätze werden in der Kindertagespflege geschaffen. Im gleichen Jahr wird jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege haben.“ So erläutert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Website Regelungen aus dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) von 2008 zum Thema Ausbau der Kindertagesbetreuung.

Um beurteilen zu können, wie weit die Umsetzungen dieses Vorhabens bislang gediehen sind, lohnt sich ein Blick auf die kürzlich bekannt gewordenen Zahlen unter anderem aus dem Bildungsbericht 2010 und dem Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme:

Aus dem Bildungsbericht 2010 geht hervor, dass bei den Betreuungsangeboten für Kinder in den Jahren 2006 bis 2009 die Gruppen für unter 3-Jährige am stärksten ausgebaut worden sind. In einem regionalen Vergleich für 2009 der Statistischen Ämter wird konstatiert, dass „wie bereits im Jahr zuvor in drei der fünf ostdeutschen Länder, nämlich in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie zusätzlich in Berlin, alle Kreise eine Betreuungsquote bei den unter 3-Jährigen von 35 % aufweisen konnten und größtenteils sogar deutlich überschritten haben.“ Trotz dieser erfreulichen Entwicklung liegt Deutschland mit 20 % im Jahr 2008 allerdings immer noch unter dem europäischen Durchschnitt von 25 %. Hier besteht offensichtlich vor allem in Westdeutschland noch deutlicher Aufholbedarf. Auch Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2013 ergeben, dass noch erhebliche Kraftanstrengungen nötig sind, um das im KiföG festgehaltene Ziel zu erreichen.

Zur gegenwärtigen Umsetzung des Rechtsanspruchs des Kindes auf einen Betreuungsplatz gibt der Ländermonitor 2010 der Bertelsmann Stiftung Aufschluss. Bislang gilt in allen Bundesländern noch der Rechtsanspruch ab 3 Jahren – mit Ausnahme von Thüringen und Rheinland-Pfalz (jeweils ab 2 Jahren). Auch auf diesem Feld gibt es also noch einiges zu tun.

Interessant sind schließlich auch die Entwicklungen bei der Beitragsfreiheit von Kitaplätzen. Zunehmend mehr Bundesländer gewähren Eltern eine Beitragsfreiheit mindestens für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung. Schleswig-Holstein schlägt hier den entgegen gesetzten Weg ein: „Eltern in Schleswig-Holstein müssen vom 1. August 2010 an wieder für alle Kindergarten-Jahre bezahlen. Das hat der schleswig-holsteinische Landtag am 18. Juni 2010 beschlossen. Damit entfällt die seit August 2009 geltende Gebührenfreiheit für das letzte Kindergarten-Jahr vor Schuleintritt.“ Dies dürfte Anlass sein für Diskussionen.

Studien und Berichte:
Kapitel „Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung“ im Bildungsbericht 2010
Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme 2010, hier zu Rechtsanspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz sowie Beitragsfreiheit
Kindertagesbetreuung regional 2009. Ein Vergleich aller 413 Kreise in Deutschland, herausgegeben von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder
Kinder in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Deutschland – Modellrechnungen für das Jahr 2013 des Statistischen Bundesamtes

Informationsseite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Kinderbetreuung

Zur Beitragsfreiheit:
Informationen der Landesregierung Schleswig-Holstein
Artikel im NDR

Zahlen zur Kindertagesbetreuung im Deutschen Bildungsserver

Ländervergleichsbericht Sprachen 2008/2009

Der erstmals vorgelegte Ländervergleich des Instituts für Qualitätsentwicklung im Bildungswese (IQB) löst die PISA-Ergänzungsstudien (PISA-E), in denen ebenfalls die Länder der Bundesrepublik Deutschland in Hinblick auf die Kompetenzstände ihrer Schülerinnen und Schüler verglichen wurden, ab.
Das IQB untersucht gegenüber den Fünfzehnjährigen in den PISA-Studien Schülerinnen und Schüler der neunten Jahrgangsstufe.
Eines der wichtigen Ergebnisse ist sicherlich neben dem Süd-Nord-Gefälle, welches die Bildungsforscher im Vergleich der Bildungsstandards der Länder erneut feststellten, auch im vorhandenen West-Ost-Gefälle zu sehen. Schwerpunktmäßig untersucht wurden Kompetenzstände in den Fächern Deutsch und der ersten Fremdsprache (Englisch/Französisch). Auch soziale und kulturelle Bedingungen wurden berücksichtigt. Im Fokus der Studie stehen die Kompetenzen Zuhören, Lesen und Orthografie im Fach Deutsch und Hörverstehen sowie Leseverstehen in der ersten Fremdsprache.
Der Ländervergleich belegt einmal mehr, wie auch schon der in der Woche zuvor veröffentlichte Bildungsbericht zeigt, die hohe Abhängigkeit von Bildungserfolg und sozialer Herkunft in Deutschland. Insofern besteht der Auftrag der Bildungspolitik weiterhin vor allem darin, die Teilhabegerechtigkeit zu verbessern.

Weitere Informationen:
Zusammenfassung Ländervergleichsbericht
Presseinformation zum Ländervergleich
Berichterstattung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)

Der 3. Bildungsbericht

Der Bildungsbericht 2010 im Auftrag der Kultusministerkonferenz (KMK) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wurde heute vorgestellt.
Der indikatorengestützte Bericht ist eine alle Bereiche des Bildungswesens umfassende aktuelle Bestandsaufnahme des deutschen Bildungswesens. Positive Entwicklungen sind vor allem im Ausbau der Krippenbetreuung, in der steigenden Schulbesuchsquote von Gymnasien, im Rückgang des Anteils der Schulabsolventinnen und -absolventen ohne Hauptschulabschluss, in der Verringerung des Anteils der Jugendlichen, die nach einem Schulabschluss zunächst keine schulische und berufliche Ausbildung beginnen können und dem Anstieg der Studienanfängerinnen und -anfänger und Hochschulabsolventinnen und -absolventen zu erkennen.
Dagegen sind weiterhin Herausforderungen für die Bildungspolitik in der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu bewältigen. Ebenso problematisch ist das Finden eines Berufsausbildungsplatzes für Jugendliche ohne allgemeinbildenden Schulabschluss und mit Hauptschulabschluss. Hier sind auch wieder besonders ausländische Jugendliche betroffen. Weitere Herausforderungen liegen darin, dass fast jedes dritte Kind unter 18 Jahren in sozialen oder finanziellen Risikolagen oder bildungsfernen Elternhäusern aufwächst. Auch bei der Weiterbildungsteilnahme bestehen große soziale Ungleichheiten bezüglich der Teilnahme und beträchtliche regionale Disparitäten in den Angeboten der öffentlichen Hand.
Schwerpunktthema dieses Bildungsberichts waren die Perspektiven des Bildungswesens im demografischen Wandel. Bis 2025 reduziert sich die Anzahl der Bildungsteilnehmerinnen und Bildungsteilnehmer um 15 Prozent, was einen erheblichen Umbaubedarf des Bildungssystems in den nächsten Jahren verursacht. Insofern wird eine dauerhaft hohe politische Priorität für Bildung bei Bund, Ländern und Gemeinden gesehen.

Weitere Informationen zum Bildungsbericht 2010:
Presseinformation zum Bildungsbericht 2010
Ergebnisse des 3. Bildungsberichts im Überblick
Onlineversion des Bildungsberichts 2010
Homepage der Bildungsberichterstattung

Interview mit Prof. Dr. Horst Weishaupt zum Bildungsbericht 2010 in „Bildung + Innovation