Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses

Am 15.10.2009 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) auf ihrer 327. Plenarsitzung in Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses u.a. beschlossen, dass die Bundesländer die Hochschulen dazu auffordern, „im Rahmen der ländergemeinsamen Strukturvorgaben bei der Einführung neuer Studiengänge die vorhandene Bandbreite von Regelstudienzeiten in Bachelor-Studiengängen (die sechs, sieben oder acht Semester betragen kann) zu nutzen.“ In diesem Zusammenhang sollen die Hochschulen auch Studieninhalte überprüfen und in den Studiengangskonzepten Mobilitätsfenster vorzusehen, die einen Wechsel zwischen den Hochschulen erleichtern sollen.

Im Vorfeld hatte der Deutsche Hochschulverband (DHV) konsequentes Handeln der KMK gefordert um das Vertrauen in den Bologna-Prozess zurückgewinnen zu können.

Auch die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan, sieht ein positives Signal durch die Beschlüsse der KMK zum Bologna-Prozess. Ermutigend findet Frau Schavan zudem, dass die Ergebnisse einer aktuellen Befragung von Bachelor-Absolventen durch das Internationale Zentrum für Hochschulforschung INCHER-Kassel zeigen, dass „diejenigen Bachelorabsolventen, die den Schritt in die Berufstätigkeit nach ihrem ersten akademischen Abschluss getan haben, gut vom Arbeitsmarkt aufgenommen werden.“

Pressemitteilung der KMK zu ihren Beschlüssen zur Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses vom 15.10.2009
Pressemitteilung des DHV zur Reform des Bologna-Prozesses
Resolution des DHV zur Reform des Bologna-Prozesses vom 04.09.2008
Pressemitteilung des Bundesministerium für Bildung und Forschun (BMBF)

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