01.08.2013: Betreuung von Kindern unter drei Jahren (U3) – Rechtsanspruch und Kita-Ausbau

Am 1. August 2013 tritt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in Kraft. Bund, Länder und Gemeinden haben in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um ein ausreichendes Angebot an Kita-Plätzen bereitzustellen. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs bedeutet dabei nicht nur in quantitativer, sondern auch in qualitativer Hinsicht eine große Herausforderung für alle Beteiligten.

Der Deutsche Bildungsserver hat aus diesem Anlass umfangreiche Informationen in einem Dossier zusammengestellt. Hier die Themen im Überblick:

Kontakt:
Andrea Völkerling, DIPF – Deutscher Bildungsserver, Redaktion Elementarbildung, +49 (0) 69 / 24708-348, voelkerling@dipf.de

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