Monat: Februar 2010

EFI-Gutachten zum Bologna-Prozess in Deutschland

Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) hat ihr drittes „Gutachten zu Forschung, Innovation und Technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands“ gestern Bundeskanzlerin Angela Merkel überreicht.

Danach sind wichtige Ziele des Bologna-Prozesses in Deutschland bisher in vielen Studiengängen nicht erreicht worden. Die Zahl der Studienabbrüche ist nicht gesunken, der Hochschulzugang ist nach wie vor sozial selektiv und die internationale Mobilität konnte nicht verbessert werden. Als Grund für die Probleme sieht die EFI die mangelnde Anpassung der Lehrinhalte an das neue Studiensystem und die Einschränkung der Wahlmöglichkeiten der Studierenden. Vor allem die für die Innovationsstärke Deutschlands besonders wichtigen MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) haben von der Bologna-Reform fast gar nicht profitiert. Zudem steigt die Abbrecherquoten in den MINT-Fächern seit dem Jahr 2000 kontinuierlich an.

Aus diesem Grund fordert die EFI unter anderem mehr Freiheit für die Hochschulen in der Gestaltung der Studiengänge und die Nutzung der Freiräume durch die Hochschulen

Presseinformation zum Gutachten der EFI
Statement des Kommissionsvorsitzenden Prof. Harhoff bei der Übergabe des Gutachtens der Expertenkommission
Kurzfassung des Gutachtens

Bundesbildungsministerin Schavan legt Entwurf für Nationales Stipendienprogramm-Gesetz (NaStipG) vor!

Wie u.a. in „Die Zeitberichtet, will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zukünftig bis zu 160 000 der leistungsbesten Studenten in Deutschland mit einem monatlichen Stipendium von 300 Euro fördern.

Dies sieht der Entwurf des Nationales Stipendienprogramm-Gesetz (NaStipG) vor, der am Wochenende Bundesländern und Verbänden zur Stellungnahme übersandt wurde. Finanziert werden sollen die Stipendien je zur Hälfte aus staatlichen Mitteln sowie aus Spenden von Wirtschaft und Sponsoren. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Vergabe der Stipendien ausschließlich nach Leistung und Begabung erfolgen soll. Gesellschaftliches Engagement und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, sollen ebenso berücksichtigt werden, wie familiäre Herkunft oder Migrationshintergrund.
Das Modell ist an das nordrhein-westfälische Landesstipendiensystem angelehnt, welches seit einem Jahr existiert. Die Notwendigkeit eines Bundesgesetzes wird im BMBF begründet mit der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet.

Kritisch geäußert hat sich Professor Andrä Wolter von der TU Dresden in einem Interview im Informationsdienst „Böckler Impuls“ der Hans-Böckler-Stiftung. Wolter plädiert für eine deutliche Ausweitung des allgemeinen Bafögs für bedürftige Studenten, da das geplante Gesetz die Probleme der Studienfinanzierung in Deutschland nicht löse.

Bund und Länder erhöhen Mittel für Bildungsforschung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Kultusministerkonferenz (KMK) haben sich schon am 02.02.2010 darauf verständigt, wie zukünftig Bildungsforschung und -monitoring gestärkt werden wird (zur Pressemitteilung).

2,6 Millionen Euro im Jahr sollen mehr dafür ausgegeben werden. Die nationalen und internationalen Vergleichsstudien (z.B. PISA, IGLU) sollen nunmehr durch das Institut für Qualitätsentwicklung in der Bildungsforschung (IQB) koordiniert werden. Um eine Monopolisierung der Bildungsforschung in diesem Bereich zu vermeiden, wird die PISA-Studien künftig von einem Verbund namhafter Bildungsforschungsinstitute durchgeführt. Dem PISA-Verbund werden die Technische Universität München (TUM), das Deutsche Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) in Frankfurt am Main und das Institut für Pädagogik der Naturwissenschaften (IPN) in Kiel angehören.

Darüber hinaus haben sich Bund und Länder auch darauf verständigt, den ebenfalls unter Federführung des DIPF erstellten Bericht „Bildung in Deutschland“ zu verstetigen.

Gutachten über das Recht auf inklusive Bildung

Nach einem neuen Gutachten von Prof. Dr. Eibe Riedel zur Wirkung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung auf das deutsche Schulsystem, welches von der Elterinitiative „Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben gemeinsam lernen Nordrhein-Westfalen“ (zur Pressemitteilung) und dem Sozialverband Deutschland (SoVD) (zur Pressemitteilung) in Auftrag gegeben wurde, haben behinderte Kinder sofort das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen. Dieser Anspruch gilt für das einzelne Kind unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen.

D.h., dass Bund und Länder zügig inklusive Bildung verwirklichen und dafür auch Qualitätsmaßstäbe festlegen müssen. Dies ist besonders wichtig, da Deutschland ohnehin in der Schulbildung für behinderte Kinder hinterherhinkt und im europäischen Vergleich mit einer Integrationsquote von 15,7 Prozent den letzten Platz belegt.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, begrüßt das Gutachten und forderte die Länder auf, Vorkehrungen für hochwertige inklusive Bildung zu treffen (zur Pressemitteilung).