Kategorie: Chancengerechtigkeit

Raul Krauthausen kapert den Twitter-Account des Deutschen Bildungsservers

Piratenboot mit Foto von Raul Krauthausen auf dem Segel, darunter Bekanntgabe des Twitter-Take over

Twitter-Take over am 8./9. September 2021

Raul Krauthausen übernimmt in der zweiten Septemberwoche den Twitter-Account des Deutschen Bildungsservers für zwei Tage, um über Inklusion und Bildung zu twittern. Als wir ihn angefragt haben, den @dbs_20-Account zu moderieren, rechneten wir nicht unbedingt mit einer Zusage. Umso mehr freuen wir uns jetzt darüber, dass er sich darauf einlässt. Wir versprechen uns von diesem Takeover eine Bewusstseinsschärfung für die Interessen von Auszubildenden, Schüler*innen sowie Studierenden mit Behinderungen. Das Thema ist uns beim Deutschen Bildungsserver sehr wichtig – wir haben dazu ein umfangreiches Dossier erstellt und auch eine Podcastreihe ins Leben gerufen. Unsere selbst sehbehinderte Kollegin Gwendolyn Schulte setzt sich darin mit dem Thema auseinander, wie Digitalisierung in der Bildung die Inklusion befördern kann – und wo es doch schwierig bleibt. 

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Schulsozialarbeit in Deutschland

Dossier SchulsozialarbeitDer Bildungsbereich ist Ländersache, die Jugendhilfe – basierend auf dem Bundesgesetz KJHG/SGBVIII – liegt dagegen in der Zuständigkeit der Kommunen, allerdings im Rahmen der gesetzlichen Ausgestaltung durch die Länder. Die rechtliche Verortung der Schulsozialarbeit an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule hat zur Folge, dass Zuständigkeiten und Finanzierung häufig im Unklaren bleiben. Weiterlesen

Blickpunkt Begabung – Zahlreiche Informationen zum Thema „Begabung“ in einem neuen Online-Dossier des Deutschen Bildungsservers

Bildung & Begabung

Ein neues Online-Dossier des Deutschen Bildungsservers rückt das Thema „Begabung“ in den Fokus. Für alle Bildungsbereiche hat das Redaktionsteam dazu Internetquellen zusammengetragen. Anlass für das Dossier ist neben vielen aktuellen Diskussionen und Veröffentlichungen die Fachtagung „Perspektive Begabung: Kompetenzentwicklung und Begabung“. Sie wird organisiert vom Zentrum „Bildung & Begabung“, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie vom Stifterverband für die deutsche Wissenschaft gefördert wird. Auf der Veranstaltung am 14. März setzen sich zahlreiche namhafte Expertinnen und Experten mit dem Thema auseinander – darunter Professor Dr. Eckhard Klieme vom Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF).

Das Dossier gibt Hinweise auf relevante Akteure, Einrichtungen, Förderaktivitäten, Beratungsangebote, Forschungsvorhaben und -ergebnisse sowie Informationen im internationalen Kontext. Dabei zeigt sich, dass Begabungsförderung heute nicht mehr allein mit Eliteförderung assoziiert wird. Stattdessen geht es heute verstärkt darum, die individuellen Begabungen, die in jedem Menschen stecken, zu unterstützen. Hochbegabten- und Breitenförderung schließen sich also nicht gegenseitig aus. Das Dossier wird ergänzt durch Veranstaltungshinweise und Anregungen zur Literaturrecherche.

Die Online-Adresse des Dossiers:

http://www.bildungsserver.de/Dossier-zum-Thema-Begabung–10602.html

Der Deutsche Bildungsserver ist der zentrale Internet-Wegweiser zum Bildungssystem in Deutschland und wird als Gemeinschaftsservice von Bund und Ländern im DIPF koordiniert.

Kontakt
Dossier: Dr. Renate Martini, +49 (0) 69 / 24708-321, martini@dipf.de, www.bildungsserver.de
Pressekontakt: Philip Stirm, +49 (0) 69 / 24708-123, stirm@dipf.de, www.dipf.de

„Keine Schule für alle“ (Inklusive Bildung die Zweite)

Unter dem Titel „Keine Schule für alle“ hat Christian Geyer sich mit einer Rezension zu Bernd Ahrbecks Veröffentlichung „Der Umgang mit Behinderung“ in der Inklusionsdebatte in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zu Wort gemeldet.
Geyer leitet damit ein, dass er den Vertretern des Inklusionsbegriffs im gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung vorwirft, sie würden Behinderungen wegdiskutieren und sonderpädagogischen Förderbedarf negieren. Es soll an dieser Stelle zwar nicht bestritten werden, dass die Positonen in der Diskussion um den gesellschaftlichen Umgang mit behinderten Menschen sich verhärtet haben, dies betrifft aber beide Seiten. Denn auch Herr Geyer macht seine Position sehr deutlich, indem er bei der Begrifflichkeit der Integration bleibt.
Wie ich in meinem letzten Beitrag zu diesem Thema in diesem Blog erläutert habe, geht der Ansatz der Integration davon aus, dass die zu integrierenden außerhalb der Gesellschaft stehen. Der Ansatz der Inklusion erkennt an, dass behinderte Menschen als Teil der Vielfalt der Gesellschaft betrachtet werden müssen. In diesem Sinne kann wirkliche Teilhabe nur stattfinden durch inklusive Bildung, was implizit auch inklusive Beschulung meint. Eine solche Option der Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft dient wahrscheinlich auch der Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Andersartigkeit, zumindest käme es auf einen Versuch an. Zu einem solchen Versuch hat man sich politisch in Deutschland mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention (BRK) entschieden. Es geht nunmehr darum, dass die abstrakten Ziele der BRK eine gelebte Umsetzung erfahren. Auch für die Gesellschaften anderer europäischer Länder ist dies scheinbar kein Problem, für Herrn Geyer und Herrn Ahrbeck scheinbar schon, da sie den Inklusionisten völlig richtig unterstellen, sie würden die schulischen Trennungsprozesse, die sie für den besseren Weg der schulischen Bildung behinderter Kinder und Jugendlicher gerade auch für die Betroffenen selbst halten, mit einem Ausstoßungsmodus assoziieren. Denn welche andere gesellschaftliche Wahrnehmung als diese könnte Sonderbeschulung denn ausdrücken? Inklusion behinderter Menschen kostet die Gesellschaft Kraft und Mühen, die Gesellschaft muss nur akzeptieren, diese auf sich zu nehmen und lernen, dass das Argument der gezielteren Fördermöglichkeiten in Sonderschulen auch immer mit der bewussten gesellschaftlichen Ausgrenzung der Problematik von Behinderungen einher geht. Ziel kann aus Sicht behinderter Menschen jedenfalls nicht sein, dass man im gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung in Deutschland weiter macht wie bisher, weil es sich gut bewährt hat. Bewährt hat sich daran aus Sicht der Gesellschaft nur die Bequemlichkeit mit dem Problem nicht behelligt zu werden, insofern sollte man auch nicht so tun, als würde man, wenn man so handelt, immer nur das Beste für behinderte Menschen im Sinn haben.

Lesermeinungen zum Beitrag von Christian Geyer in der FAZ

Umsetzung von inklusiver Bildung in Deutschland?

Am 15.06.2011 wurde der „Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, vorgestellt. Ein Handlungsfeld des Aktionsplans ist der Themenkomplex Bildung, der im Artikel 24 des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ seine Grundlage hat. Dort werden folgende Bedingungen der Bildung behinderter Menschen festgelegt:

Die Vertragsstaaten gewährleisten „ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel, […] Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.“ (UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 24, S. 18)

Die deutschsprachige Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention enthält, wie am Zitat sichtbar wird, den inhaltlichen Fehler, inclusion mit Integration zu übersetzen. Dieser Fehler wird durch den Bezug des Aktionsplanes auf die Begrifflichkeit der Inklusion wieder revidiert, bildet aber somit nur auf dieser Ebene der nationalen Umsetzungspläne die Akzeptanz der seit Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts vorliegenden internationalen Perspektivwechsels von der Integration zur Inklusion ab. Die Zielsetzung der Inklusion wird im übrigen auch in einer „Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen zum Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ bestätigt.

Mit der Begrifflichkeit der Integration ging und geht immer einher, dass es eine soziale Gruppe (z.B. behinderte Menschen) gibt, die verursacht durch ein Merkmal außerhalb der Gesellschaft stehen und deshalb integriert werden müssen. Die Gewährleistung von Teilhabe an Bildung wurde und wird in Deutschland auf schulischer Ebene vor allem hergestellt durch ein System von Sonderschulen, die auf den besonderen Förderbedarf in Zusammenhang mit einzelnen Behinderung eingerichtet sind.

Inklusion bedarf solcher Integrationsbemühungen nicht, da auch behinderte Menschen als soziale Gruppe als Teil der Vielfalt der Gesellschaft betrachtet werden. Die aus dieser Perspektive entstehende Aufgabe für die Gesellschaft ist die Schaffung von Strukturen, die eine Teilhabe an der Gesellschaft ohne Aussonderung ermöglicht. Für das Schulsystem bedeutet dies die Schaffung von Schulen, die den Bildungs- und Erziehungsbedürfnissen aller Schüler gerecht werden müssen.

Erwartet man nun eine entsprechend verpflichtete Umsetzung im Handlungsfeld Bildung im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvetion wird man enttäuscht: „Im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Möglichkeiten wird die Bundesregierung Länder und Schulträger zum Ausbau der Angebote des gemeinsamen schulischen Lernens aktiv auffordern und in diesem Prozess weiterhin unterstützen.“ (NAP S. 43-44) Natürlich darf sich die Bundespolitik nicht in die Kultuspolitik der Länder einmischen, allerdings ist zur Herbeiführung des notwendigen Systemwechsels im Schulbereich von der integrativen zur inklusiven Beschulung eine explizitere Verpflichtung zur Zielerreichung notwendig, um den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden und die Bedürfnisse behinderter Menschen ernst zu nehmen.
Auch Theresia Degener, Professorin für Recht und Disability Studies an der Evangelischen Fachhochschule Rheinland Westfalen Lippe in Bochum und Mitglied des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, stellt in einem Interview nach Vorstellung des Aktionsplans am 15.06.2011 fest: „Gerade im Bildungsbereich, muss man leider sagen, ist Deutschland ein Entwicklungsland, wenn man überlegt, dass die Inklusionsquote von behinderten Schülern in Regelschulen in Deutschland zwischen 16 bis 20 Prozent schwankt. Andere Länder im europäischen Vergleich liegen bei über 80 Prozent Inklusionsquote.“
Es bleibt, gerade auch mit Blick auf diese internationale Dimension, zu hoffen, dass mögliche Defizite in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention von Ländern im internationalen Vergleich Konsequenzen nach sich ziehen, die eine möglichst umgehende Aufhebung solcher Defizite befördern.

Weitere Informationen zum Thema:
Portal Einfach teilhaben: Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention
BildunsWiki-Stichwort: Inklusive Pädagogik
Behindertenbeauftragter Hubert Hüppe: Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung muss jetzt mit Leben erfüllt werden

Bildungspaket und „Allianz für Bildung“ – mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder?

In den letzten Wochen sind zwei politische Entscheidungen für mehr Bildungschancen insbesondere sozial benachteiligter Kinder getroffen worden: Das Bildungspaket wurde verabschiedet und eine Allianz für Bildung gegründet. Die beiden Beschlüsse haben jedoch auffallend wenig öffentliche Reaktionen hervorgerufen. Auch das Medienecho ist vergleichsweise bescheiden ausgefallen. Liegt es daran, dass das Thema Bildungschancen gegenüber anderen aktuellen Themen in den Hintergrund getreten ist oder ist zu befürchten, dass diese Neuerungen nicht von der erhofften Wirkung sein werden?

Ende Februar ist nach langen, zähen Verhandlungen im Zuge der Nachbesserungen zur Hartz-IV-Reform ein Bildungspaket beschlossen worden, das Zuschüsse für Kinder und Jugendliche zu Sport-, Kultur- und Freizeitaktivitäten, für Schulmaterial und Ausflüge, für Mittagessen in Schule, Kita und Hort, für Nachhilfe sowie Schulbeförderung beinhaltet. Anspruch auf das Bildungspaket haben Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Das gilt nach Angaben des Bundesministeriums für 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche. Zum Prozedere wird auf der offiziellen Website zum Bildungspaket folgender Hinweis gegeben: „Für Arbeitslosengeld-II-Bezieher setzen die Kommunen das Bildungspaket in der Regel im Jobcenter um. Für Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kommune (zum Beispiel Rathaus oder Bürgeramt) nennt diesen Familien den zuständigen Ansprechpartner für das Bildungspaket.“

Ebenfalls Ende Februar präsentierte Bundesbildungsministerin Annette Schavan auf der Bildungsmesse Didacta die Gründungsurkunde zur „Allianz für Bildung“. Gründungspartner der Allianz für Bildung sind der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), der Didacta Verband, der Deutsche Bibliotheksverband, die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung, die Stiftung Lesen, die Stiftung Haus der kleinen Forscher, die Gemeinnützige Hertie-Stiftung, die Joachim Herz Stiftung, die Robert Bosch Stiftung, die Roland Berger Stiftung sowie die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung.
Im Kernpapier Bildungsallianz heißt es: „Mit der Gründung der Allianz für Bildung geben wir das Startsignal für eine breite bürgerschaftliche Bewegung. Wir laden alle interessierten Organisationen und Initiativen ein, dieser Allianz beizutreten und sich noch stärker für die Bildung benachteiligter Kinder und Jugendlicher zu engagieren!“

Wie diese beiden Neuerungen nun konkret die Bildungschancen für das einzelne Kind verbessern werden, wird sich in der Praxis zeigen.

Weitere Informationen zum Thema:
Offizielle Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Bildungspaket
Information des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur „Allianz für Bildung“
http://www.tagesschau.de/inland/hartziv218.html

Siehe auch Positionspapier mehrerer Verbände und Wissenschaftler/-innen vom 19.10.2010:
Befähigen statt bevormunden! 5-Punkte-Plan gegen Kinderarmut

Ländervergleichsbericht Sprachen 2008/2009

Der erstmals vorgelegte Ländervergleich des Instituts für Qualitätsentwicklung im Bildungswese (IQB) löst die PISA-Ergänzungsstudien (PISA-E), in denen ebenfalls die Länder der Bundesrepublik Deutschland in Hinblick auf die Kompetenzstände ihrer Schülerinnen und Schüler verglichen wurden, ab.
Das IQB untersucht gegenüber den Fünfzehnjährigen in den PISA-Studien Schülerinnen und Schüler der neunten Jahrgangsstufe.
Eines der wichtigen Ergebnisse ist sicherlich neben dem Süd-Nord-Gefälle, welches die Bildungsforscher im Vergleich der Bildungsstandards der Länder erneut feststellten, auch im vorhandenen West-Ost-Gefälle zu sehen. Schwerpunktmäßig untersucht wurden Kompetenzstände in den Fächern Deutsch und der ersten Fremdsprache (Englisch/Französisch). Auch soziale und kulturelle Bedingungen wurden berücksichtigt. Im Fokus der Studie stehen die Kompetenzen Zuhören, Lesen und Orthografie im Fach Deutsch und Hörverstehen sowie Leseverstehen in der ersten Fremdsprache.
Der Ländervergleich belegt einmal mehr, wie auch schon der in der Woche zuvor veröffentlichte Bildungsbericht zeigt, die hohe Abhängigkeit von Bildungserfolg und sozialer Herkunft in Deutschland. Insofern besteht der Auftrag der Bildungspolitik weiterhin vor allem darin, die Teilhabegerechtigkeit zu verbessern.

Weitere Informationen:
Zusammenfassung Ländervergleichsbericht
Presseinformation zum Ländervergleich
Berichterstattung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)

Bundesbildungsministerin Schavan legt Entwurf für Nationales Stipendienprogramm-Gesetz (NaStipG) vor!

Wie u.a. in „Die Zeitberichtet, will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zukünftig bis zu 160 000 der leistungsbesten Studenten in Deutschland mit einem monatlichen Stipendium von 300 Euro fördern.

Dies sieht der Entwurf des Nationales Stipendienprogramm-Gesetz (NaStipG) vor, der am Wochenende Bundesländern und Verbänden zur Stellungnahme übersandt wurde. Finanziert werden sollen die Stipendien je zur Hälfte aus staatlichen Mitteln sowie aus Spenden von Wirtschaft und Sponsoren. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Vergabe der Stipendien ausschließlich nach Leistung und Begabung erfolgen soll. Gesellschaftliches Engagement und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, sollen ebenso berücksichtigt werden, wie familiäre Herkunft oder Migrationshintergrund.
Das Modell ist an das nordrhein-westfälische Landesstipendiensystem angelehnt, welches seit einem Jahr existiert. Die Notwendigkeit eines Bundesgesetzes wird im BMBF begründet mit der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet.

Kritisch geäußert hat sich Professor Andrä Wolter von der TU Dresden in einem Interview im Informationsdienst „Böckler Impuls“ der Hans-Böckler-Stiftung. Wolter plädiert für eine deutliche Ausweitung des allgemeinen Bafögs für bedürftige Studenten, da das geplante Gesetz die Probleme der Studienfinanzierung in Deutschland nicht löse.

Gutachten über das Recht auf inklusive Bildung

Nach einem neuen Gutachten von Prof. Dr. Eibe Riedel zur Wirkung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung auf das deutsche Schulsystem, welches von der Elterinitiative „Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben gemeinsam lernen Nordrhein-Westfalen“ (zur Pressemitteilung) und dem Sozialverband Deutschland (SoVD) (zur Pressemitteilung) in Auftrag gegeben wurde, haben behinderte Kinder sofort das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen. Dieser Anspruch gilt für das einzelne Kind unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen.

D.h., dass Bund und Länder zügig inklusive Bildung verwirklichen und dafür auch Qualitätsmaßstäbe festlegen müssen. Dies ist besonders wichtig, da Deutschland ohnehin in der Schulbildung für behinderte Kinder hinterherhinkt und im europäischen Vergleich mit einer Integrationsquote von 15,7 Prozent den letzten Platz belegt.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, begrüßt das Gutachten und forderte die Länder auf, Vorkehrungen für hochwertige inklusive Bildung zu treffen (zur Pressemitteilung).

Gutachten „Jugendliche ohne Berufsabschluss“ vorgestellt!

Das im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) erstellte Gutachten „Jugendliche ohne Berufsabschluss – Handlungsempfehlungen für die berufliche Bildung“ stellt fest, dass der Anteil der Jugendlichen ohne Berufsabschluss seit vielen Jahren fast unverändert bei rund 15 % liegt.
Das Problem kann einerseits an persönlichen Gründen der Jugendlichen festgemacht werden, andererseits war die Zahl der Ausbildungsplätze in den letzten Jahren viel zu niedrig. Die aktuelle Wirtschaftskrise birgt zudem die Gefahr, dass es zu einem stärkeren Einbruch des betrieblichen Ausbildungsplatzangebots kommen kann, was die Situation auf dem Ausbildungsmarkt weiter verschärfen würde.
Die Autoren schlagen unter anderem die Einrichtung von Mentorensystemen in allen Kommunen in Kombination mit einem regionalen Übergangsmanagement vor, um die sich verschärfenden Probleme besser in den Griff zu bekommen.

Die Pressemitteilung des BIBB findet sich hier.