Am 15.06.2011 wurde der „Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, vorgestellt. Ein Handlungsfeld des Aktionsplans ist der Themenkomplex Bildung, der im Artikel 24 des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ seine Grundlage hat. Dort werden folgende Bedingungen der Bildung behinderter Menschen festgelegt:
Die Vertragsstaaten gewährleisten „ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel, […] Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.“ (UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 24, S. 18)
Die deutschsprachige Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention enthält, wie am Zitat sichtbar wird, den inhaltlichen Fehler, inclusion mit Integration zu übersetzen. Dieser Fehler wird durch den Bezug des Aktionsplanes auf die Begrifflichkeit der Inklusion wieder revidiert, bildet aber somit nur auf dieser Ebene der nationalen Umsetzungspläne die Akzeptanz der seit Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts vorliegenden internationalen Perspektivwechsels von der Integration zur Inklusion ab. Die Zielsetzung der Inklusion wird im übrigen auch in einer „Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen zum Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ bestätigt.
Mit der Begrifflichkeit der Integration ging und geht immer einher, dass es eine soziale Gruppe (z.B. behinderte Menschen) gibt, die verursacht durch ein Merkmal außerhalb der Gesellschaft stehen und deshalb integriert werden müssen. Die Gewährleistung von Teilhabe an Bildung wurde und wird in Deutschland auf schulischer Ebene vor allem hergestellt durch ein System von Sonderschulen, die auf den besonderen Förderbedarf in Zusammenhang mit einzelnen Behinderung eingerichtet sind.
Inklusion bedarf solcher Integrationsbemühungen nicht, da auch behinderte Menschen als soziale Gruppe als Teil der Vielfalt der Gesellschaft betrachtet werden. Die aus dieser Perspektive entstehende Aufgabe für die Gesellschaft ist die Schaffung von Strukturen, die eine Teilhabe an der Gesellschaft ohne Aussonderung ermöglicht. Für das Schulsystem bedeutet dies die Schaffung von Schulen, die den Bildungs- und Erziehungsbedürfnissen aller Schüler gerecht werden müssen.
Erwartet man nun eine entsprechend verpflichtete Umsetzung im Handlungsfeld Bildung im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvetion wird man enttäuscht: „Im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Möglichkeiten wird die Bundesregierung Länder und Schulträger zum Ausbau der Angebote des gemeinsamen schulischen Lernens aktiv auffordern und in diesem Prozess weiterhin unterstützen.“ (NAP S. 43-44) Natürlich darf sich die Bundespolitik nicht in die Kultuspolitik der Länder einmischen, allerdings ist zur Herbeiführung des notwendigen Systemwechsels im Schulbereich von der integrativen zur inklusiven Beschulung eine explizitere Verpflichtung zur Zielerreichung notwendig, um den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden und die Bedürfnisse behinderter Menschen ernst zu nehmen.
Auch Theresia Degener, Professorin für Recht und Disability Studies an der Evangelischen Fachhochschule Rheinland Westfalen Lippe in Bochum und Mitglied des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, stellt in einem Interview nach Vorstellung des Aktionsplans am 15.06.2011 fest: „Gerade im Bildungsbereich, muss man leider sagen, ist Deutschland ein Entwicklungsland, wenn man überlegt, dass die Inklusionsquote von behinderten Schülern in Regelschulen in Deutschland zwischen 16 bis 20 Prozent schwankt. Andere Länder im europäischen Vergleich liegen bei über 80 Prozent Inklusionsquote.“
Es bleibt, gerade auch mit Blick auf diese internationale Dimension, zu hoffen, dass mögliche Defizite in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention von Ländern im internationalen Vergleich Konsequenzen nach sich ziehen, die eine möglichst umgehende Aufhebung solcher Defizite befördern.
Weitere Informationen zum Thema:
Portal Einfach teilhaben: Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention
BildunsWiki-Stichwort: Inklusive Pädagogik
Behindertenbeauftragter Hubert Hüppe: Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung muss jetzt mit Leben erfüllt werden