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Schulsozialarbeit in Deutschland

Dossier SchulsozialarbeitDer Bildungsbereich ist Ländersache, die Jugendhilfe – basierend auf dem Bundesgesetz KJHG/SGBVIII – liegt dagegen in der Zuständigkeit der Kommunen, allerdings im Rahmen der gesetzlichen Ausgestaltung durch die Länder. Die rechtliche Verortung der Schulsozialarbeit an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule hat zur Folge, dass Zuständigkeiten und Finanzierung häufig im Unklaren bleiben. Weiterlesen

Bildungspaket und „Allianz für Bildung“ – mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder?

In den letzten Wochen sind zwei politische Entscheidungen für mehr Bildungschancen insbesondere sozial benachteiligter Kinder getroffen worden: Das Bildungspaket wurde verabschiedet und eine Allianz für Bildung gegründet. Die beiden Beschlüsse haben jedoch auffallend wenig öffentliche Reaktionen hervorgerufen. Auch das Medienecho ist vergleichsweise bescheiden ausgefallen. Liegt es daran, dass das Thema Bildungschancen gegenüber anderen aktuellen Themen in den Hintergrund getreten ist oder ist zu befürchten, dass diese Neuerungen nicht von der erhofften Wirkung sein werden?

Ende Februar ist nach langen, zähen Verhandlungen im Zuge der Nachbesserungen zur Hartz-IV-Reform ein Bildungspaket beschlossen worden, das Zuschüsse für Kinder und Jugendliche zu Sport-, Kultur- und Freizeitaktivitäten, für Schulmaterial und Ausflüge, für Mittagessen in Schule, Kita und Hort, für Nachhilfe sowie Schulbeförderung beinhaltet. Anspruch auf das Bildungspaket haben Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Das gilt nach Angaben des Bundesministeriums für 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche. Zum Prozedere wird auf der offiziellen Website zum Bildungspaket folgender Hinweis gegeben: „Für Arbeitslosengeld-II-Bezieher setzen die Kommunen das Bildungspaket in der Regel im Jobcenter um. Für Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kommune (zum Beispiel Rathaus oder Bürgeramt) nennt diesen Familien den zuständigen Ansprechpartner für das Bildungspaket.“

Ebenfalls Ende Februar präsentierte Bundesbildungsministerin Annette Schavan auf der Bildungsmesse Didacta die Gründungsurkunde zur „Allianz für Bildung“. Gründungspartner der Allianz für Bildung sind der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), der Didacta Verband, der Deutsche Bibliotheksverband, die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung, die Stiftung Lesen, die Stiftung Haus der kleinen Forscher, die Gemeinnützige Hertie-Stiftung, die Joachim Herz Stiftung, die Robert Bosch Stiftung, die Roland Berger Stiftung sowie die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung.
Im Kernpapier Bildungsallianz heißt es: „Mit der Gründung der Allianz für Bildung geben wir das Startsignal für eine breite bürgerschaftliche Bewegung. Wir laden alle interessierten Organisationen und Initiativen ein, dieser Allianz beizutreten und sich noch stärker für die Bildung benachteiligter Kinder und Jugendlicher zu engagieren!“

Wie diese beiden Neuerungen nun konkret die Bildungschancen für das einzelne Kind verbessern werden, wird sich in der Praxis zeigen.

Weitere Informationen zum Thema:
Offizielle Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Bildungspaket
Information des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur „Allianz für Bildung“
http://www.tagesschau.de/inland/hartziv218.html

Siehe auch Positionspapier mehrerer Verbände und Wissenschaftler/-innen vom 19.10.2010:
Befähigen statt bevormunden! 5-Punkte-Plan gegen Kinderarmut

Die Situation der Kindertagesbetreuung in Deutschland – Aktuelle Daten

„Bis zum Jahr 2013 wird es bundesweit im Durchschnitt für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geben – rund ein Drittel der neuen Plätze werden in der Kindertagespflege geschaffen. Im gleichen Jahr wird jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege haben.“ So erläutert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Website Regelungen aus dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) von 2008 zum Thema Ausbau der Kindertagesbetreuung.

Um beurteilen zu können, wie weit die Umsetzungen dieses Vorhabens bislang gediehen sind, lohnt sich ein Blick auf die kürzlich bekannt gewordenen Zahlen unter anderem aus dem Bildungsbericht 2010 und dem Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme:

Aus dem Bildungsbericht 2010 geht hervor, dass bei den Betreuungsangeboten für Kinder in den Jahren 2006 bis 2009 die Gruppen für unter 3-Jährige am stärksten ausgebaut worden sind. In einem regionalen Vergleich für 2009 der Statistischen Ämter wird konstatiert, dass „wie bereits im Jahr zuvor in drei der fünf ostdeutschen Länder, nämlich in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie zusätzlich in Berlin, alle Kreise eine Betreuungsquote bei den unter 3-Jährigen von 35 % aufweisen konnten und größtenteils sogar deutlich überschritten haben.“ Trotz dieser erfreulichen Entwicklung liegt Deutschland mit 20 % im Jahr 2008 allerdings immer noch unter dem europäischen Durchschnitt von 25 %. Hier besteht offensichtlich vor allem in Westdeutschland noch deutlicher Aufholbedarf. Auch Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2013 ergeben, dass noch erhebliche Kraftanstrengungen nötig sind, um das im KiföG festgehaltene Ziel zu erreichen.

Zur gegenwärtigen Umsetzung des Rechtsanspruchs des Kindes auf einen Betreuungsplatz gibt der Ländermonitor 2010 der Bertelsmann Stiftung Aufschluss. Bislang gilt in allen Bundesländern noch der Rechtsanspruch ab 3 Jahren – mit Ausnahme von Thüringen und Rheinland-Pfalz (jeweils ab 2 Jahren). Auch auf diesem Feld gibt es also noch einiges zu tun.

Interessant sind schließlich auch die Entwicklungen bei der Beitragsfreiheit von Kitaplätzen. Zunehmend mehr Bundesländer gewähren Eltern eine Beitragsfreiheit mindestens für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung. Schleswig-Holstein schlägt hier den entgegen gesetzten Weg ein: „Eltern in Schleswig-Holstein müssen vom 1. August 2010 an wieder für alle Kindergarten-Jahre bezahlen. Das hat der schleswig-holsteinische Landtag am 18. Juni 2010 beschlossen. Damit entfällt die seit August 2009 geltende Gebührenfreiheit für das letzte Kindergarten-Jahr vor Schuleintritt.“ Dies dürfte Anlass sein für Diskussionen.

Studien und Berichte:
Kapitel „Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung“ im Bildungsbericht 2010
Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme 2010, hier zu Rechtsanspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz sowie Beitragsfreiheit
Kindertagesbetreuung regional 2009. Ein Vergleich aller 413 Kreise in Deutschland, herausgegeben von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder
Kinder in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Deutschland – Modellrechnungen für das Jahr 2013 des Statistischen Bundesamtes

Informationsseite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Kinderbetreuung

Zur Beitragsfreiheit:
Informationen der Landesregierung Schleswig-Holstein
Artikel im NDR

Zahlen zur Kindertagesbetreuung im Deutschen Bildungsserver