Nach einem neuen Gutachten von Prof. Dr. Eibe Riedel zur Wirkung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung auf das deutsche Schulsystem, welches von der Elterinitiative „Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben gemeinsam lernen Nordrhein-Westfalen“ (zur Pressemitteilung) und dem Sozialverband Deutschland (SoVD) (zur Pressemitteilung) in Auftrag gegeben wurde, haben behinderte Kinder sofort das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen. Dieser Anspruch gilt für das einzelne Kind unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen.
D.h., dass Bund und Länder zügig inklusive Bildung verwirklichen und dafür auch Qualitätsmaßstäbe festlegen müssen. Dies ist besonders wichtig, da Deutschland ohnehin in der Schulbildung für behinderte Kinder hinterherhinkt und im europäischen Vergleich mit einer Integrationsquote von 15,7 Prozent den letzten Platz belegt.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, begrüßt das Gutachten und forderte die Länder auf, Vorkehrungen für hochwertige inklusive Bildung zu treffen (zur Pressemitteilung).