Unter dem Titel „Keine Schule für alle“ hat Christian Geyer sich mit einer Rezension zu Bernd Ahrbecks Veröffentlichung „Der Umgang mit Behinderung“ in der Inklusionsdebatte in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zu Wort gemeldet.
Geyer leitet damit ein, dass er den Vertretern des Inklusionsbegriffs im gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung vorwirft, sie würden Behinderungen wegdiskutieren und sonderpädagogischen Förderbedarf negieren. Es soll an dieser Stelle zwar nicht bestritten werden, dass die Positonen in der Diskussion um den gesellschaftlichen Umgang mit behinderten Menschen sich verhärtet haben, dies betrifft aber beide Seiten. Denn auch Herr Geyer macht seine Position sehr deutlich, indem er bei der Begrifflichkeit der Integration bleibt.
Wie ich in meinem letzten Beitrag zu diesem Thema in diesem Blog erläutert habe, geht der Ansatz der Integration davon aus, dass die zu integrierenden außerhalb der Gesellschaft stehen. Der Ansatz der Inklusion erkennt an, dass behinderte Menschen als Teil der Vielfalt der Gesellschaft betrachtet werden müssen. In diesem Sinne kann wirkliche Teilhabe nur stattfinden durch inklusive Bildung, was implizit auch inklusive Beschulung meint. Eine solche Option der Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft dient wahrscheinlich auch der Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Andersartigkeit, zumindest käme es auf einen Versuch an. Zu einem solchen Versuch hat man sich politisch in Deutschland mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention (BRK) entschieden. Es geht nunmehr darum, dass die abstrakten Ziele der BRK eine gelebte Umsetzung erfahren. Auch für die Gesellschaften anderer europäischer Länder ist dies scheinbar kein Problem, für Herrn Geyer und Herrn Ahrbeck scheinbar schon, da sie den Inklusionisten völlig richtig unterstellen, sie würden die schulischen Trennungsprozesse, die sie für den besseren Weg der schulischen Bildung behinderter Kinder und Jugendlicher gerade auch für die Betroffenen selbst halten, mit einem Ausstoßungsmodus assoziieren. Denn welche andere gesellschaftliche Wahrnehmung als diese könnte Sonderbeschulung denn ausdrücken? Inklusion behinderter Menschen kostet die Gesellschaft Kraft und Mühen, die Gesellschaft muss nur akzeptieren, diese auf sich zu nehmen und lernen, dass das Argument der gezielteren Fördermöglichkeiten in Sonderschulen auch immer mit der bewussten gesellschaftlichen Ausgrenzung der Problematik von Behinderungen einher geht. Ziel kann aus Sicht behinderter Menschen jedenfalls nicht sein, dass man im gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung in Deutschland weiter macht wie bisher, weil es sich gut bewährt hat. Bewährt hat sich daran aus Sicht der Gesellschaft nur die Bequemlichkeit mit dem Problem nicht behelligt zu werden, insofern sollte man auch nicht so tun, als würde man, wenn man so handelt, immer nur das Beste für behinderte Menschen im Sinn haben.
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Umsetzung von inklusiver Bildung in Deutschland?
Am 15.06.2011 wurde der „Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, vorgestellt. Ein Handlungsfeld des Aktionsplans ist der Themenkomplex Bildung, der im Artikel 24 des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ seine Grundlage hat. Dort werden folgende Bedingungen der Bildung behinderter Menschen festgelegt:
Die Vertragsstaaten gewährleisten „ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel, […] Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.“ (UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 24, S. 18)
Die deutschsprachige Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention enthält, wie am Zitat sichtbar wird, den inhaltlichen Fehler, inclusion mit Integration zu übersetzen. Dieser Fehler wird durch den Bezug des Aktionsplanes auf die Begrifflichkeit der Inklusion wieder revidiert, bildet aber somit nur auf dieser Ebene der nationalen Umsetzungspläne die Akzeptanz der seit Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts vorliegenden internationalen Perspektivwechsels von der Integration zur Inklusion ab. Die Zielsetzung der Inklusion wird im übrigen auch in einer „Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen zum Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ bestätigt.
Mit der Begrifflichkeit der Integration ging und geht immer einher, dass es eine soziale Gruppe (z.B. behinderte Menschen) gibt, die verursacht durch ein Merkmal außerhalb der Gesellschaft stehen und deshalb integriert werden müssen. Die Gewährleistung von Teilhabe an Bildung wurde und wird in Deutschland auf schulischer Ebene vor allem hergestellt durch ein System von Sonderschulen, die auf den besonderen Förderbedarf in Zusammenhang mit einzelnen Behinderung eingerichtet sind.
Inklusion bedarf solcher Integrationsbemühungen nicht, da auch behinderte Menschen als soziale Gruppe als Teil der Vielfalt der Gesellschaft betrachtet werden. Die aus dieser Perspektive entstehende Aufgabe für die Gesellschaft ist die Schaffung von Strukturen, die eine Teilhabe an der Gesellschaft ohne Aussonderung ermöglicht. Für das Schulsystem bedeutet dies die Schaffung von Schulen, die den Bildungs- und Erziehungsbedürfnissen aller Schüler gerecht werden müssen.
Erwartet man nun eine entsprechend verpflichtete Umsetzung im Handlungsfeld Bildung im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvetion wird man enttäuscht: „Im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Möglichkeiten wird die Bundesregierung Länder und Schulträger zum Ausbau der Angebote des gemeinsamen schulischen Lernens aktiv auffordern und in diesem Prozess weiterhin unterstützen.“ (NAP S. 43-44) Natürlich darf sich die Bundespolitik nicht in die Kultuspolitik der Länder einmischen, allerdings ist zur Herbeiführung des notwendigen Systemwechsels im Schulbereich von der integrativen zur inklusiven Beschulung eine explizitere Verpflichtung zur Zielerreichung notwendig, um den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden und die Bedürfnisse behinderter Menschen ernst zu nehmen.
Auch Theresia Degener, Professorin für Recht und Disability Studies an der Evangelischen Fachhochschule Rheinland Westfalen Lippe in Bochum und Mitglied des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, stellt in einem Interview nach Vorstellung des Aktionsplans am 15.06.2011 fest: „Gerade im Bildungsbereich, muss man leider sagen, ist Deutschland ein Entwicklungsland, wenn man überlegt, dass die Inklusionsquote von behinderten Schülern in Regelschulen in Deutschland zwischen 16 bis 20 Prozent schwankt. Andere Länder im europäischen Vergleich liegen bei über 80 Prozent Inklusionsquote.“
Es bleibt, gerade auch mit Blick auf diese internationale Dimension, zu hoffen, dass mögliche Defizite in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention von Ländern im internationalen Vergleich Konsequenzen nach sich ziehen, die eine möglichst umgehende Aufhebung solcher Defizite befördern.
Weitere Informationen zum Thema:
Portal Einfach teilhaben: Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention
BildunsWiki-Stichwort: Inklusive Pädagogik
Behindertenbeauftragter Hubert Hüppe: Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung muss jetzt mit Leben erfüllt werden
Interview mit der Bundesbildungsministerin zur Weiterentwicklung des Bildungssystems
Die Bundesbildungsministerin, Annette Schavan, hat der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) ein Interview zur Weiterentwicklung des Bildungssystems gegeben. Thematisiert wurde der Vorschlag des Bundesvorstandes der CDU zur Schaffung einer Oberschule, die als Weiterentwicklung der Haupt- und Realschule gedacht ist. Die Ausgestaltung und pädagogischen Konzepte für diese Schulen sollen vor allem berufsbezogen, praxisorientiert und vielfältig sein. Abschließend nimmt Frau Schavan Stellung zum Konflikt bezüglich der Zuständigkeiten für die Kultuspolitik in den Ländern und der Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Weiterentwicklung des Bildungssystems.
Veröffentlichung der Studie „Mit dem Bachelor in den Beruf“
Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft hat die Studie „Mit dem Bachelor in den Beruf“ vorgestellt.
Danach gelingt Bachelorabsolventinnen und -absolventen der Berufseinstieg überwiegend gut. Mit Vergütung, Aufgabenbereich und Karriereperspektiven ist die Mehrzahl nach einem Jahr im Beruf zufrieden. Allerdings setzt der überwiegende Teil der Studierenden seine akademische Ausbildung mit einem Masterstudium fort.
Ziel der Studie war es, ein Bild von der Arbeitsmarktbefähigung, der aktuellen Arbeitsmarktsituation und den Perspektiven von Bachelorstudierenden und -absolventinnen und -absolventen zu ermitteln.
Kritisiert wird von Studierenden und Unternehmen übereinstimmend ein fehlender Praxisbezug und eine gleichzeitige Stoffüberfrachtung in den Studiengängen.
Pressemitteilung zur Studie
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Weitere Quellen auf dem Deutschen Bildungsserver:
Nachweis zur Studie „Studien- und Berufsperspektiven von Bachelorstudierenden in Deutschland“ der Hochschulinformationssystem GmbH (HIS)
Arbeitsmarkt für Absolventen mit Bachelor-Abschluss: Studien, Einschätzungen
Studie zu Studienentscheidungen veröffentlicht
Das Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) hat nunmehr die Studie „Studienentscheidung im Kontext der Studienfinanzierung“ veröffentlicht.
Die Studie hat Motive für Entscheidungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums untersucht. Dabei ist es kein besonders überraschendes Ergebnis, dass die Höhe der zu vermutenden Studienkosten die Entscheidung für den Beginn eines Studiums maßgeblich negativ beeinflusst. Die Wahrscheinlichkeit der Aufnahme eines Studiums aber auch steigt, wenn die Berufsaussichten nach Beendigung des Studiums als vergleichsweise gut eingeschätzt werden.
An den Studiengebühren soll es aber laut der Stdie nicht liegen (2008 höchstens 1 %), wenn auf ein Studium verzichtet wird. Im Vordergrund stehen danach keine finanziell motivierten Gründe zum Verzicht auf ein Studum.
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Mehr Informationen zur Publikationsreihe „Forum Hochschule“ des HIS hier.
Qualitätssicherung durch Bundesuniversitäten?
In einem Interview mit der Berliner Morgenpost hat die Bundesbildungsministerin Annette Schavan eine Idee aus dem letzten Jahr wieder aufgegriffen. Sie stellt fest, dass spätestens mit dem Ende der Exzellenzinitiative 2017 die Frage nach Standorten für vom Bund finanzierte Spitzenuniversitäten zu stellen ist. Gleichzeitig ermahnte sie die Länder ihren Pflichten für die Hochschulfinanzierung nachzukommen.
Als Reaktion auf dieses Interview hat Jürgen Kaube in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) eine Replik auf diese neueste Idee von Frau Schavan veröffentlicht. Nun sind bis 2017 noch sechs Jahre Zeit, aber Frau Schavan möchte wohl früh genug damit beginnen, die Leistungssteigerungen der Hochschulen zu potenzieren, um dann 2017 wirklich eine Chance auf den Titel und die Finanzierung als Bundesuniversität zu haben. Leistungssteigerung durch frühzeitigen Wettbewerb hin oder her, eine Finanzierung durch den Bund zum einzigen Allheilmittel zu machen, dient werder jetzt noch später sicherlich nicht einer qualitätsorientierten Entwicklung von Forschung und Lehre.
Prof. Manfred Prenzel zu Konsequenzen aus PISA 2009
Im Gastbeitrag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 24.01.2011 nimmt Prof. Dr. Manfred Prenzel Stellung zu den Ergebnissen und den daraus resultierenden Konsequenzen aus PISA 2009.
Obwohl die Anzahl der Schüler zurückging, die nur die niedrigste Kompetenzstufe in den untersuchten Bereichen Lesen, Mathematik und Naturiwssenschaften erreichten, muss weiterhin an Maßnahmen zur weiteren Reduzierung des derzeitigen Anteils von etwa 18,5 % des Altersjahrgangs auf maximal 10 %, wie er in PISA 2009 für Kanada festgestellt wurde.
Einen wichtigen Schritt zur Erreichung des Ziels sieht er in der Festlegung von Mindestniveaus, wie sie in den letzten Jahren durch die Einführung von Bildungsstandards als Qualitätssicherungsinstrument eingeführt wurden. Auch die Einbeziehung und Unterstützung der Eltern spielt eine maßgebliche Rolle. In der Unterrichtsentwicklung, wie sie unter anderem in den SINUS-Programmen befördert wurde, sieht er aber die beste Möglichkeit, das Kompetenzniveau bei Schülern zukünftig zu verbessern.
Ländervergleichsbericht Sprachen 2008/2009
Der erstmals vorgelegte Ländervergleich des Instituts für Qualitätsentwicklung im Bildungswese (IQB) löst die PISA-Ergänzungsstudien (PISA-E), in denen ebenfalls die Länder der Bundesrepublik Deutschland in Hinblick auf die Kompetenzstände ihrer Schülerinnen und Schüler verglichen wurden, ab.
Das IQB untersucht gegenüber den Fünfzehnjährigen in den PISA-Studien Schülerinnen und Schüler der neunten Jahrgangsstufe.
Eines der wichtigen Ergebnisse ist sicherlich neben dem Süd-Nord-Gefälle, welches die Bildungsforscher im Vergleich der Bildungsstandards der Länder erneut feststellten, auch im vorhandenen West-Ost-Gefälle zu sehen. Schwerpunktmäßig untersucht wurden Kompetenzstände in den Fächern Deutsch und der ersten Fremdsprache (Englisch/Französisch). Auch soziale und kulturelle Bedingungen wurden berücksichtigt. Im Fokus der Studie stehen die Kompetenzen Zuhören, Lesen und Orthografie im Fach Deutsch und Hörverstehen sowie Leseverstehen in der ersten Fremdsprache.
Der Ländervergleich belegt einmal mehr, wie auch schon der in der Woche zuvor veröffentlichte Bildungsbericht zeigt, die hohe Abhängigkeit von Bildungserfolg und sozialer Herkunft in Deutschland. Insofern besteht der Auftrag der Bildungspolitik weiterhin vor allem darin, die Teilhabegerechtigkeit zu verbessern.
Weitere Informationen:
Zusammenfassung Ländervergleichsbericht
Presseinformation zum Ländervergleich
Berichterstattung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)
Der 3. Bildungsbericht
Der Bildungsbericht 2010 im Auftrag der Kultusministerkonferenz (KMK) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wurde heute vorgestellt.
Der indikatorengestützte Bericht ist eine alle Bereiche des Bildungswesens umfassende aktuelle Bestandsaufnahme des deutschen Bildungswesens. Positive Entwicklungen sind vor allem im Ausbau der Krippenbetreuung, in der steigenden Schulbesuchsquote von Gymnasien, im Rückgang des Anteils der Schulabsolventinnen und -absolventen ohne Hauptschulabschluss, in der Verringerung des Anteils der Jugendlichen, die nach einem Schulabschluss zunächst keine schulische und berufliche Ausbildung beginnen können und dem Anstieg der Studienanfängerinnen und -anfänger und Hochschulabsolventinnen und -absolventen zu erkennen.
Dagegen sind weiterhin Herausforderungen für die Bildungspolitik in der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu bewältigen. Ebenso problematisch ist das Finden eines Berufsausbildungsplatzes für Jugendliche ohne allgemeinbildenden Schulabschluss und mit Hauptschulabschluss. Hier sind auch wieder besonders ausländische Jugendliche betroffen. Weitere Herausforderungen liegen darin, dass fast jedes dritte Kind unter 18 Jahren in sozialen oder finanziellen Risikolagen oder bildungsfernen Elternhäusern aufwächst. Auch bei der Weiterbildungsteilnahme bestehen große soziale Ungleichheiten bezüglich der Teilnahme und beträchtliche regionale Disparitäten in den Angeboten der öffentlichen Hand.
Schwerpunktthema dieses Bildungsberichts waren die Perspektiven des Bildungswesens im demografischen Wandel. Bis 2025 reduziert sich die Anzahl der Bildungsteilnehmerinnen und Bildungsteilnehmer um 15 Prozent, was einen erheblichen Umbaubedarf des Bildungssystems in den nächsten Jahren verursacht. Insofern wird eine dauerhaft hohe politische Priorität für Bildung bei Bund, Ländern und Gemeinden gesehen.
Weitere Informationen zum Bildungsbericht 2010:
Presseinformation zum Bildungsbericht 2010
Ergebnisse des 3. Bildungsberichts im Überblick
Onlineversion des Bildungsberichts 2010
Homepage der Bildungsberichterstattung
Interview mit Prof. Dr. Horst Weishaupt zum Bildungsbericht 2010 in „Bildung + Innovation„
Bundesländer sind mit Verantwortung für die Hochschulen überfordert
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat auf ihrer Jahresversammlung in der letzten Woche festgestellt, dass die Bundesländer der übernommenen Verantwortung für die Hochschulen scheinbar wegen der beschränkten finanziellen Möglichkeiten nicht gerecht werden können.
Auch Bundespräsident Köhler äußerte sich vor der HRK-Jahresversammlung kritisch zur föderalen Struktur im Hochschulbereich. „Man muss fragen, ob die derzeit geltenden Bedingungen des Föderalismus selbst auf den Prüfstand gehören.“
Die HRK und ihre Präsidentin unterstützten damit die Ankündigung der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan, für eine entsprechende Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes noch in der laufenden Legislaturperiode einzutreten, so dass Bildung auch als gesamtgesellschaftliche Verantwortung begriffen werden kann.
Pressemitteilung der HRK
Grußwort des Bundespräsidenten Horst Köhler zur Jahresversammlung der HRK