Unter dem Titel „Keine Schule für alle“ hat Christian Geyer sich mit einer Rezension zu Bernd Ahrbecks Veröffentlichung „Der Umgang mit Behinderung“ in der Inklusionsdebatte in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zu Wort gemeldet.
Geyer leitet damit ein, dass er den Vertretern des Inklusionsbegriffs im gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung vorwirft, sie würden Behinderungen wegdiskutieren und sonderpädagogischen Förderbedarf negieren. Es soll an dieser Stelle zwar nicht bestritten werden, dass die Positonen in der Diskussion um den gesellschaftlichen Umgang mit behinderten Menschen sich verhärtet haben, dies betrifft aber beide Seiten. Denn auch Herr Geyer macht seine Position sehr deutlich, indem er bei der Begrifflichkeit der Integration bleibt.
Wie ich in meinem letzten Beitrag zu diesem Thema in diesem Blog erläutert habe, geht der Ansatz der Integration davon aus, dass die zu integrierenden außerhalb der Gesellschaft stehen. Der Ansatz der Inklusion erkennt an, dass behinderte Menschen als Teil der Vielfalt der Gesellschaft betrachtet werden müssen. In diesem Sinne kann wirkliche Teilhabe nur stattfinden durch inklusive Bildung, was implizit auch inklusive Beschulung meint. Eine solche Option der Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft dient wahrscheinlich auch der Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Andersartigkeit, zumindest käme es auf einen Versuch an. Zu einem solchen Versuch hat man sich politisch in Deutschland mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention (BRK) entschieden. Es geht nunmehr darum, dass die abstrakten Ziele der BRK eine gelebte Umsetzung erfahren. Auch für die Gesellschaften anderer europäischer Länder ist dies scheinbar kein Problem, für Herrn Geyer und Herrn Ahrbeck scheinbar schon, da sie den Inklusionisten völlig richtig unterstellen, sie würden die schulischen Trennungsprozesse, die sie für den besseren Weg der schulischen Bildung behinderter Kinder und Jugendlicher gerade auch für die Betroffenen selbst halten, mit einem Ausstoßungsmodus assoziieren. Denn welche andere gesellschaftliche Wahrnehmung als diese könnte Sonderbeschulung denn ausdrücken? Inklusion behinderter Menschen kostet die Gesellschaft Kraft und Mühen, die Gesellschaft muss nur akzeptieren, diese auf sich zu nehmen und lernen, dass das Argument der gezielteren Fördermöglichkeiten in Sonderschulen auch immer mit der bewussten gesellschaftlichen Ausgrenzung der Problematik von Behinderungen einher geht. Ziel kann aus Sicht behinderter Menschen jedenfalls nicht sein, dass man im gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung in Deutschland weiter macht wie bisher, weil es sich gut bewährt hat. Bewährt hat sich daran aus Sicht der Gesellschaft nur die Bequemlichkeit mit dem Problem nicht behelligt zu werden, insofern sollte man auch nicht so tun, als würde man, wenn man so handelt, immer nur das Beste für behinderte Menschen im Sinn haben.
Gut, dass dieser Artikel aufgenommen wurde, damit man sich ein Bild von den anstehenden Fragen auch einmal aus der Sicht von kritischen Stimmen bilden kann.
Wer das Buch von Ahrbeck gelesen hat, der weiß, dass er kein Gegner der Inklusion ist. Aber er hat Fragen und kommt unter der Vorgabe der Nichtdiskriminierung von Behinderten zu manch anderer Antwort.
Leider geht der vorliegende Kommentar auf diese Fragen und Anregungen inhaltlich nicht ein.
Schade, eine verpasste Chance.
Zu Ahrbecks Position ein Zitat aus dem Vorwort S.8.
„Die Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen von sozialer Teilhabe und Partizipation ist […] von großer Bedeutung — im vorschulischen ebenso wie im schulischen und nachschulischen Bereich. Menschen mit einer Behinderung sollen so wenig wie möglich in eine soziale Randposition gebracht werden, die sie beeinträchtigt und schädigt. Darin besteht Einigkeit. Sehr unterschiedliche Auffassungen existieren allerdings darüber, wann und unter welchen Bedingungen dies der Fall ist. Den Hintergrund dafür bildet ein erheblicher Spannungsbogen, der keine einfachen Lösungen zulässt. Auf der einen Seite steht das Gleich¬heitsprinzip, das sich auch auf Kinder mit Behinderungen erstreckt, auf der anderen Seite das Faktum ihrer Besonderheit.“