Fortsetzung des Paktes für Forschung und Innovation und des Hochschulpaktes

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat als erste Folgerungen des Bildungsgipfels die Fortsetzung des Paktes für Forschung und Innovation bis 2015 und des Hochschulpaktes bis 2020 beschlossen.
Im Pakt für Forschung und Innovation haben sich der Bund und die Länder verpflichtet, sich um eine Steigerung ihrer Zuschüsse an die großen Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und die Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft sowie an die Deutsche Forschungsgemeinschaft) um mindestens drei Prozent pro Jahr zu bemühen. Im Gegenzug haben sich die Wissenschaftsorganisationen verpflichtet, die Effizienz und Qualität ihrer erfolgreichen Forschungsaktivitäten auf dem bestehenden hohen Niveau fortzuführen und weiter zu verbessern.
Für die Fortsetzung des Hochschulpaktes haben sich die Wissenschaftsministerinnen und -minister auf Eckpunkte der Weiterentwicklung verständigt.

Pressemitteilung zur Fortsetzung des Paktes für Forschung und Innovation
Pressemitteilung zur Fortsetzung des Hochschulpaktes

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert