In dieser Folge unseres Podcasts „Bildung auf die Ohren“ ist Inga Schiffler zu Gast. Sie ist Texterin und Übersetzerin für Einfache Sprache und hat eine inklusive digitale Lesestunde ins Leben gerufen. Im Interview mit Carolin Anda spricht sie über das Thema Leseförderung in Leichter und Einfacher Sprache. Sie erklärt, wie Texte in Einfacher Sprache ihre Zielgruppe erreichen und wie gutes Lesematerial für ungeübte erwachsene Lesende zu finden ist.
Kategorie: Inklusive Bildung
Bildungsgerechtigkeit in der Kindertagesbetreuung
Ein Interview mit Professor Timm Albers, Universität Paderborn.
In zwei vorangegangenen Podcastfolgen haben wir bereits das Thema Bildungsgerechtigkeit behandelt: In einem Überblicksbeitrag zum Thema mit Interviews von verschiedenen Wissenschaftler*innen und in einem Interview zur Lage Studierender mit Behinderung an deutschen Hochschulen.
In dieser Folge hat Luca Mollenhauer mit Professor Timm Albers von der Universität Paderborn gesprochen. Unter anderem geht es um die Fragen, welche Faktoren zu Bildungsungerechtigkeit in der Kindertagesbetreuung führen können, welche politischen Projekte es gibt und welche Rolle das pädagogische Personal spielt.
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Raul Krauthausen kapert den Twitter-Account des Deutschen Bildungsservers
Twitter-Take over am 8./9. September 2021
Raul Krauthausen übernimmt in der zweiten Septemberwoche den Twitter-Account des Deutschen Bildungsservers für zwei Tage, um über Inklusion und Bildung zu twittern. Als wir ihn angefragt haben, den @dbs_20-Account zu moderieren, rechneten wir nicht unbedingt mit einer Zusage. Umso mehr freuen wir uns jetzt darüber, dass er sich darauf einlässt. Wir versprechen uns von diesem Takeover eine Bewusstseinsschärfung für die Interessen von Auszubildenden, Schüler*innen sowie Studierenden mit Behinderungen. Das Thema ist uns beim Deutschen Bildungsserver sehr wichtig – wir haben dazu ein umfangreiches Dossier erstellt und auch eine Podcastreihe ins Leben gerufen. Unsere selbst sehbehinderte Kollegin Gwendolyn Schulte setzt sich darin mit dem Thema auseinander, wie Digitalisierung in der Bildung die Inklusion befördern kann – und wo es doch schwierig bleibt.
Zwischen Designermöbel und digitaler Lehre – aber bitte barrierefrei!
Zur Lage Studierender mit Behinderung an deutschen Hochschulen
Studieren mit Behinderung ist eine Herausforderung, der sich rund 11 Prozent der Studierenden in Deutschland stellen müssen. Wie meistern sie ihr Studium? Mit welchen Barrieren kämpfen sie, und was hilft ihnen dabei? Zwei Redakteurinnen des Deutschen Bildungsservers, Gwendolyn Schulte und Christine Schumann, im Gespräch mit Dr. Birgit Drolshagen und Dr. Anne Haage von der Beratungsstelle Behinderung und Studium der TU Dortmund, DoBuS, und dem Studenten Nima Saleh-Ebrahimi. Wie war das Studium mit Behinderung vor 25 Jahren, und was ist heute anders? Wir sprachen über Barrierefreiheit, Nachteilsausgleiche und vieles mehr – ganz persönlich, denn einige von uns sind selbst (seh)behindert.
Digitale Bildung und Inklusion – passt das zusammen?
Gwendolyn Schulte, beim Deutschen Bildungsserver für das englischsprachige Informationsangebot – den eduserver – verantwortlich, spricht in ihrem Podcast darüber, was Digitale Bildung und Inklusion miteinander zu tun haben. Genauer gesagt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen auch von digitalen Bildungsangeboten profitieren können.
Didacta-Schwerpunkt: Inklusion
Wie gelingt Inklusion in der Berufsbildung und der Hochschulbildung?
Zum Didacta-Themenschwerpunkt „Inklusion“ hat Bildungsserver-Redakteurin Renate Tilgner eine Informationssammlung zu bildungspolitischen Maßnahmen und Grundsätzen in Deutschland zusammengestellt. Sie zeigt, mit welchen Strategien – Projekten, praktischen Beispielen und Fortbildungsmaßnahmen – Inklusion in Berufsbildung und Hochschulbildung umgesetzt werden kann.
Didacta-Schwerpunktthema Inklusion:
„Wie gelingt Inklusion in der Berufsbildung und der Hochschulbildung?“
Im Rahmen unseres DBS-Recherche-Services beantwortet Renate Tilgner am Mittwoch, den 15. Februar am DIPF-Stand D52 in Halle 5 Ihre Fragen zu Inklusion in beruflicher Bildung und Hochschulbildung!
Schulsozialarbeit in Deutschland
Der Bildungsbereich ist Ländersache, die Jugendhilfe – basierend auf dem Bundesgesetz KJHG/SGBVIII – liegt dagegen in der Zuständigkeit der Kommunen, allerdings im Rahmen der gesetzlichen Ausgestaltung durch die Länder. Die rechtliche Verortung der Schulsozialarbeit an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule hat zur Folge, dass Zuständigkeiten und Finanzierung häufig im Unklaren bleiben. Weiterlesen
Olympia im Unterricht – Deutscher Bildungsserver veröffentlicht Materialsammlung für Lehrkräfte
Zu den Olympischen Sommerspielen 2012 in London hat der Deutsche Bildungsserver aktuelle Unterrichtsmaterialien zu dem Sportereignis zusammengestellt. Die Unterlagen, die in Form eines Dossiers im Internet zur Verfügung stehen, unterstützen Lehrerinnen und Lehrer dabei, die Sommerolympiade und die anschließend stattfindenden Paralympics im Schulunterricht zu thematisieren.
Das Dossier bietet neben annotierten Linksammlungen mit den wichtigsten Portalen zu Olympiade und Paralympics 2012 Informationen zu Sport für Kinder und Sport für Menschen mit Behinderung. Dabei geht es in dem Dossier sowohl um die historische als auch aktuelle Bedeutung der Olympiaden und des Sports. Interessenten können über das Dossier außerdem Unterrichtsmaterialen von den Landesbildungsservern sowie Hinweise zu Dokumentar-, Kurz- und Spielfilmen erreichen. Die Arbeitsmaterialien und Medien sind für den Einsatz in der Grundschule und der Sekundarstufe geeignet.
Die Online-Adresse des Dossiers zur Olympiade 2012:
http://www.bildungsserver.de/link/Dossier_Olympiade_2012
Weitere Informationen
Deutscher Bildungsserver: Christina König, Tel. 089 / 6497-375, E-Mail: christina.koenig@fwu.de
Pressekontakt: Steffen Schmuck-Soldan, Tel. 069 / 24708-123, E-Mail: schmuck-soldan@dipf.de
Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung, Schloßstraße 29, 60486 Frankfurt/M.
„Keine Schule für alle“ (Inklusive Bildung die Zweite)
Unter dem Titel „Keine Schule für alle“ hat Christian Geyer sich mit einer Rezension zu Bernd Ahrbecks Veröffentlichung „Der Umgang mit Behinderung“ in der Inklusionsdebatte in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zu Wort gemeldet.
Geyer leitet damit ein, dass er den Vertretern des Inklusionsbegriffs im gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung vorwirft, sie würden Behinderungen wegdiskutieren und sonderpädagogischen Förderbedarf negieren. Es soll an dieser Stelle zwar nicht bestritten werden, dass die Positonen in der Diskussion um den gesellschaftlichen Umgang mit behinderten Menschen sich verhärtet haben, dies betrifft aber beide Seiten. Denn auch Herr Geyer macht seine Position sehr deutlich, indem er bei der Begrifflichkeit der Integration bleibt.
Wie ich in meinem letzten Beitrag zu diesem Thema in diesem Blog erläutert habe, geht der Ansatz der Integration davon aus, dass die zu integrierenden außerhalb der Gesellschaft stehen. Der Ansatz der Inklusion erkennt an, dass behinderte Menschen als Teil der Vielfalt der Gesellschaft betrachtet werden müssen. In diesem Sinne kann wirkliche Teilhabe nur stattfinden durch inklusive Bildung, was implizit auch inklusive Beschulung meint. Eine solche Option der Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft dient wahrscheinlich auch der Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Andersartigkeit, zumindest käme es auf einen Versuch an. Zu einem solchen Versuch hat man sich politisch in Deutschland mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention (BRK) entschieden. Es geht nunmehr darum, dass die abstrakten Ziele der BRK eine gelebte Umsetzung erfahren. Auch für die Gesellschaften anderer europäischer Länder ist dies scheinbar kein Problem, für Herrn Geyer und Herrn Ahrbeck scheinbar schon, da sie den Inklusionisten völlig richtig unterstellen, sie würden die schulischen Trennungsprozesse, die sie für den besseren Weg der schulischen Bildung behinderter Kinder und Jugendlicher gerade auch für die Betroffenen selbst halten, mit einem Ausstoßungsmodus assoziieren. Denn welche andere gesellschaftliche Wahrnehmung als diese könnte Sonderbeschulung denn ausdrücken? Inklusion behinderter Menschen kostet die Gesellschaft Kraft und Mühen, die Gesellschaft muss nur akzeptieren, diese auf sich zu nehmen und lernen, dass das Argument der gezielteren Fördermöglichkeiten in Sonderschulen auch immer mit der bewussten gesellschaftlichen Ausgrenzung der Problematik von Behinderungen einher geht. Ziel kann aus Sicht behinderter Menschen jedenfalls nicht sein, dass man im gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung in Deutschland weiter macht wie bisher, weil es sich gut bewährt hat. Bewährt hat sich daran aus Sicht der Gesellschaft nur die Bequemlichkeit mit dem Problem nicht behelligt zu werden, insofern sollte man auch nicht so tun, als würde man, wenn man so handelt, immer nur das Beste für behinderte Menschen im Sinn haben.
Umsetzung von inklusiver Bildung in Deutschland?
Am 15.06.2011 wurde der „Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, vorgestellt. Ein Handlungsfeld des Aktionsplans ist der Themenkomplex Bildung, der im Artikel 24 des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ seine Grundlage hat. Dort werden folgende Bedingungen der Bildung behinderter Menschen festgelegt:
Die Vertragsstaaten gewährleisten „ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel, […] Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.“ (UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 24, S. 18)
Die deutschsprachige Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention enthält, wie am Zitat sichtbar wird, den inhaltlichen Fehler, inclusion mit Integration zu übersetzen. Dieser Fehler wird durch den Bezug des Aktionsplanes auf die Begrifflichkeit der Inklusion wieder revidiert, bildet aber somit nur auf dieser Ebene der nationalen Umsetzungspläne die Akzeptanz der seit Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts vorliegenden internationalen Perspektivwechsels von der Integration zur Inklusion ab. Die Zielsetzung der Inklusion wird im übrigen auch in einer „Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen zum Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ bestätigt.
Mit der Begrifflichkeit der Integration ging und geht immer einher, dass es eine soziale Gruppe (z.B. behinderte Menschen) gibt, die verursacht durch ein Merkmal außerhalb der Gesellschaft stehen und deshalb integriert werden müssen. Die Gewährleistung von Teilhabe an Bildung wurde und wird in Deutschland auf schulischer Ebene vor allem hergestellt durch ein System von Sonderschulen, die auf den besonderen Förderbedarf in Zusammenhang mit einzelnen Behinderung eingerichtet sind.
Inklusion bedarf solcher Integrationsbemühungen nicht, da auch behinderte Menschen als soziale Gruppe als Teil der Vielfalt der Gesellschaft betrachtet werden. Die aus dieser Perspektive entstehende Aufgabe für die Gesellschaft ist die Schaffung von Strukturen, die eine Teilhabe an der Gesellschaft ohne Aussonderung ermöglicht. Für das Schulsystem bedeutet dies die Schaffung von Schulen, die den Bildungs- und Erziehungsbedürfnissen aller Schüler gerecht werden müssen.
Erwartet man nun eine entsprechend verpflichtete Umsetzung im Handlungsfeld Bildung im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvetion wird man enttäuscht: „Im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Möglichkeiten wird die Bundesregierung Länder und Schulträger zum Ausbau der Angebote des gemeinsamen schulischen Lernens aktiv auffordern und in diesem Prozess weiterhin unterstützen.“ (NAP S. 43-44) Natürlich darf sich die Bundespolitik nicht in die Kultuspolitik der Länder einmischen, allerdings ist zur Herbeiführung des notwendigen Systemwechsels im Schulbereich von der integrativen zur inklusiven Beschulung eine explizitere Verpflichtung zur Zielerreichung notwendig, um den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden und die Bedürfnisse behinderter Menschen ernst zu nehmen.
Auch Theresia Degener, Professorin für Recht und Disability Studies an der Evangelischen Fachhochschule Rheinland Westfalen Lippe in Bochum und Mitglied des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, stellt in einem Interview nach Vorstellung des Aktionsplans am 15.06.2011 fest: „Gerade im Bildungsbereich, muss man leider sagen, ist Deutschland ein Entwicklungsland, wenn man überlegt, dass die Inklusionsquote von behinderten Schülern in Regelschulen in Deutschland zwischen 16 bis 20 Prozent schwankt. Andere Länder im europäischen Vergleich liegen bei über 80 Prozent Inklusionsquote.“
Es bleibt, gerade auch mit Blick auf diese internationale Dimension, zu hoffen, dass mögliche Defizite in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention von Ländern im internationalen Vergleich Konsequenzen nach sich ziehen, die eine möglichst umgehende Aufhebung solcher Defizite befördern.
Weitere Informationen zum Thema:
Portal Einfach teilhaben: Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention
BildunsWiki-Stichwort: Inklusive Pädagogik
Behindertenbeauftragter Hubert Hüppe: Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung muss jetzt mit Leben erfüllt werden