Habe Refstelle gehabt, dann Erkrankung, nun Auflage durch Amtsarztbesuch

Hallo!

Mein Fall in wenigen Worten:

1. Hatte Stelle ab 2.2. 2010
2. Hatte zeitgleich Klinikaufenthalt, deshalb Stelle nicht antretbar.
3. Wiederbewerbung durch mich für 16.8.
4. aktuell: O-Ton Senat:

– Refstellenerhalt nur mit Auflega

1. Frage: Dürfen die das?
Ich habe doch das Recht meinen Platz zu bekommen, der Klinikaufenthalt ist einfach nur zeitlich blöd gefallen. Die können doch nicht meine ganze Studienlaufbahn gefährden.

2. Wer besuchte schon mal einen Amtsarzt? Für welchen Zeitraum bzw. ist er befugt eine generelle
Arbeitsunfähigkeit auszusprechen?

Das wäre nicht rechtens, da andere Referendare auch nicht geprüft werden.

3. Wo kann ich mir rechtlichen Beistand( wenn möglich kostenlos) holen?

4. Was denkt bzw. wißt ihr bzgl. eines amtsarztbesuches. was ist vorteilhaft was nicht.

Wird man erst untersucht nachdem ich die Annahme des Refplatzes rausschicke, also letzte Eingangsmöglichkeit 9.7.2010

Vielen Dank für Eure Hilfe, auf die ich sehr hoffe.

Vielleicht kann ich euch ja auch irgendwann weiterhelfen.

Mfg Manjana3000


Eine Antwort auf “Habe Refstelle gehabt, dann Erkrankung, nun Auflage durch Amtsarztbesuch”

  1. Editorin sagt:

    Hallo Frau Partuschke,

    in Ihrem Fall ist es sinnvoll, sich direkt an einen Lehrerverband (BLLV, KEG, etc.) zu wenden und dem dortigen Ansprechpartner den Sachverhalt zu schildern. Dort kann man Sie kompetent beraten und Ihnen auch mögliche weitere Schritte aufzeigen.

    Viele Grüße

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