vom Bankfachwirt zum Berufsschullehrer?

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage an Sie ist: inwiefern ist es möglich, von einer 21-jährigen Berufserfahrung als Bankkauffrau über Bankfachwirtin, Individualkundenbetreuung in das Berufsschulamt zu wechseln?
Und wenn ich mir eine zweite Frage erlauben darf? Werden in diesem Bereich Lehrkräfte benötigt im Raum Bayern?
Vielen Dank im voraus für die Antwort.


Eine Antwort auf “vom Bankfachwirt zum Berufsschullehrer?”

  1. Editorin sagt:

    Hallo Frau Kohlmann,

    ohne abgeschlossenes universitäres Hochschulstudium kommt bereits der sog. „Fachlehrer“ in Frage. Hierfür benötigen Sie kein Studium, sondern normalerweise eine abgeschlossene Berufsausbildung, abhängig vom Bundesland evtl. zusätzlich auch noch den Abschluss einer Fachschule/alternativ dazu den Meistertitel in Industrie oder Handwerk sowie mind. 2-3 Jahre Berufserfahrung.

    Die Bundesagentur für Arbeit bietet in ihrer Datenbank wichtige allgemeine Informationen hierzu (abhängig von Ihrer Internetverbindung kann es etwas dauern, bis sich die umfangreiche Seite aufbaut):
    http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=9392

    Für Bayern finden Sie hier wichtige Informationen und Ansprechpartner:

    http://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/berufliche-schulen/fachlehrer.html (Merkblatt: Ausbildung für das Lehramt der Fachlehrer für Schreibtechnik)

    Zum Staatlichen Vorbereitungsdienst kann demnach zugelassen werden, wer alle folgenden Voraussetzungen erfüllt:
    a) Nachweis der Staatlichen Prüfung für Lehrkräfte der
    Textverarbeitung
    b) Nachweis einer einschlägigen kaufmännischen oder
    verwaltenden Berufsausbildung
    c) Einschlägige betriebspraktische Erfahrung von mindestens
    3 Jahren nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung
    (hierin können Zeiten der für die Zulassung zum
    Vorbereitungsdienst notwendigen abgeschlossenen
    beruflichen Fortbildung enthalten sein). Tätigkeiten im
    öffentlichen Dienst müssen außerhalb des Schuldienstes
    ausgeübt werden.
    d) Der Bewerber muss die allgemeinen beamtenrechtlichen
    Voraussetzungen erfüllen und soll bei Beginn des
    Vorbereitungsdienstes das 43. Lebensjahr noch nicht
    vollendet haben.
    e) Der Bewerber muss die Einstellungsprüfung erfolgreich
    abgelegt haben.

    Direkter Ansprechpartner:
    Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
    Abteilung IV
    Schlesierstr. 30
    91522 Ansbach
    Tel.: (09 81) 9 72 58 – 04
    Fax: (09 81) 9 72 58 – 4 44
    E-Mail: AbtIV@Fachlehrerausbildung-Ansbach.de
    Internet-Adresse: http://www.fachlehrerausbildung-ansbach.de

    Viele Grüße

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