Seiteneinstieg Berufskolleg

Hallo,

ich plane einen Seiteneinstieg als Lehrkraft am Berufskolleg (NRW). Ich bin Dipl.-Päd. und unterrichte zur Zeit bereits das Fach Sozial- und Erziehungswissenschaft am Berufskolleg. Allerdings möchte ich gern „reguläre“ Lehrerin werden…
Nach vielen erhaltenen Informationen weiß ich nicht mehr, wie ich vorgehen soll. Während meines Pädagogik-Studiums hatte ich Psychologie als Nebenfach. Sehr gern würde ich diese beiden Fächer auch als Unterrichtsfächer wählen und kein weiteres Fach studieren. Rein formal ist Psychologie Unterrichtsfach, in der Praxis finde ich es aber an fast keinem Berufskolleg. Wie könnte ich dennoch an eine Referendariatsstelle für Psychologie und Pädagogik kommen?
Falls dies nicht möglich ist, könnte ich mir vorstellen noch Wirtschaftslehre/Politik bzw. Sozialwissenschaft als zweites Fach zu studieren, um dann in ein Referendariat zu gehen. Wie müsste ich dabei vorgehen?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Anne


Eine Antwort auf “Seiteneinstieg Berufskolleg”

  1. Editorin sagt:

    Hallo Anne,

    in der Regel wird ein studiertes Fach als „Lehrfach“ anerkannt, so dass der Bewerber „sofort“ unterrichtet und in einem berufsbegleitenden „Zusatz-Referendariat“ die „Pädagogik“ nachholt. Da Sie bereits regelmäßig an einem Berufskolleg unterrichten, ist es sinnvoll, sich direkt mit der für Sie zuständigen Bezirksregierung in Verbindung zu setzen. Dort kann man entscheiden, ob Sie überhaupt noch ein Unterrichtsfach benötigen. Empfehlenswert ist es zudem, sich an die Rechtsabteilung eines Lehrerverbandes (KEG, BLLV, etc.) zu wenden. Auch dort erhalten Sie fundierte Auskunft. Ansonsten finden Sie auch hier für NRW wichtige Informationen:

    http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Wege/Seiteneinstieg/SeiteneinstiegBeruf/Informationsbroschuere_zum_Seiteneinstieg.pdf
    und auch:
    http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Wege/Vorbereitungsdienst/index.html
    und:
    http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Wege/Seiteneinstieg/SeiteneinstiegBeruf/index.html

    Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung nicht erfüllen oder an dieser nicht teilnehmen wollen, können sich auch für eine Einstellung in Verbindung mit der Teilnahme an der Pädagogischen Einführung in den Schuldienst bewerben. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter:

    http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Wege/Seiteneinstieg/Seiteneinstieg_Paedagogische_Einfuehrung/index.html

    Direkter Ansprechpartner für alle weiteren Fragen sind die fünf Bezirksregierungen in NRW. Die Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link:

    http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Wege/Anerkennung/Lehraemter/index.html

    Viele Grüße

Ihre Antwort