Kunsterzieherin aus dem EU Ausland

Meine Ausbildung wird nicht anerkannt weil dafür (in meiner Heimat Italien)kein Studium vorgesehen war. Zumindest als ich sie abgeschlossen habe.
Welche Fakultät müsste ich in Deutschland besuchen um mich als Kunsterzieherin zu qualifizieren?
Wer weiß Rat ? Danke


Eine Antwort auf “Kunsterzieherin aus dem EU Ausland”

  1. Editorin sagt:

    Hallo Gianna,

    grundsätzlich gilt in Deutschland folgende Regelung:
    Wer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem der übrigen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz eine Qualifikation als Lehrer erworben hat, kann beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus oder der von ihm bestimmten
    Stelle die Feststellung der Anerkennung als Lehramtsbefähigung beantragen.

    Ohne Hochschulstudium können Sie folgendes versuchen:
    Sie können sich an sog. Beratungsstellen wenden, wie beispielsweise an die Berater der Bundesagentur für Arbeit. Diese prüfen, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Qualifikation und dem entsprechenden deutschen Abschluss (Referenzqualifikation) bestehen. Neben der Ausbildung wird auch Ihre im In- oder Ausland erworbene einschlägige Berufspraxis berücksichtigt.

    Gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer und der deutschen Referenzqualifikation, haben Sie in der Regel die Möglichkeit, an einer Ausgleichsmaßnahme (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung) teilzunehmen, um festgestellte Ausbildungsdefizite ausgleichen zu können. Ein Anpassungslehrgang ist eine berufspraktische Nachqualifizierung, und wird in der Regel im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses absolviert. In dieser Zeit besteht für die teilnehmende Person ein Anspruch auf Unterhaltsgeld in Höhe der Bezüge für die Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten im Vorbereitungsdienst für das angestrebte Lehramt.

    Nach dem erfolgreichen Bestehen einer Ausgleichsmaßnahme erwerben Sie die Befähigung für das von Ihnen angestrebte Lehramt und können sich um eine Einstellung in den öffentlichen Schuldienst bewerben, soweit Sie die dafür vorgesehenen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Die Kontaktdaten für mögliche Beratungsstellen lauten:
    http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/sonstige_beratungsangebote.php

    Viele Grüße

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