Guten Abend,
ich habe 1989 eine Studium an einer FH begonnen, als „Unterstufenlehrer“. Dieses Studium gibt es mittlerweile nicht mehr. Das Studium habe ich abgebrochen und eine Lehre als Verwaltungsfachangestellte absolviert. Hier habe ich bis dato gearbeitet. Gern würde ich nun aber doch meinen alten Berufswunsch aufgreifen und in diesem tätig werden. Ist dies in Sachsen möglich? Was für Voraussetzungen sind als Quereinsteiger zu erbringen. Mit freundlichen Grüßen Doreen Mehdi