Studium/ 1. Staatsexamen in RLP, Ref in NRW?

Hallo. Ich studiere in Koblenz im 4. Semester (1. Fach: Grundschulpädagogik mit Integrierter Fremdsprachenarbeit Englisch, 2. Fach Germanistik) auf Grund- und Hauptschullehramt und möchte nach meinem 1. Staatsexamen nach NRW. Ich habe schon etliche Seiten im Netz gewälzt, auch die von offizieller Seite, aber selbst in den Bezirksregierungen scheint man sich nicht ganz einig zu sein, wie mit jemandem wie mir zu verfahren ist.
Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.
Meine Fragen:
Wie steht es um mein IFA Englisch-Studium und dessen Anerkennung?
Wie steht es mit Grundschulpädagogik, gilt das in NRW überhaupt als ein Fach?
Ich habe auch extra zusätzlich zu meinen Leistungen im Teilbereich Grundlegender Mathematikunterricht innerhalb der Grundschulpädagogik Mathematik-Scheine (1 Leistungsnachweis, 1 Teilnahmeschein) erworben, da die Studis in NRW ja immer Mathe mit drin haben. Reicht das denn jetzt?!
Stimmt es, dass ich mich bei der Bewerbung aufs Ref für Grund- oder Hauptschule entscheiden muss?! Kann ich dann nach dem Ref auch wirklich nur an der gewählten Schulform unterrichten?
Wie ist es, wenn ich als „fertige“ Lehrerin nach NRW komme, kann ich dann automatisch an Grund- und Hauptschulen arbeiten?
Ab 2011 soll das Ref in NRW ja auch nur noch 18 Monate betragen, hat da schon jemand gesicherte Erkenntnisse?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß, Melanie


3 Antworten auf “Studium/ 1. Staatsexamen in RLP, Ref in NRW?”

  1. gabypsilon sagt:

    Wende dich dort an die Studienseminare, also an die Stellen, die Referendare ausbilden. Wahrscheinlich ist es nicht leicht, weil es in NRW diese gekoppelte Ausbildung der beiden Schulformen nicht gibt.
    Vielleicht musst du hier noch den einen oder anderen Schein ablegen oder aber dich einfach für eine der beiden Schulformen entscheiden, keine Ahnung. Klapper die Studienseminare ab!
    LG

  2. gabypsilon sagt:

    Es gibt eine Stelle für die Anerkennung des zweiten Staatsexamens. Mehr dazu musst du unter LEO nachlesen–ich habe es vergessen. Aber dort musst du Antwort finden oder eine Telefonnummer oder Email wo du nachfragen kannst.
    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/LeoAngebote
    LG

  3. Melanie Heinold sagt:

    Hallo.
    Danke für die Antwort. Aber die Studienseminare geben dazu keine, sehr vage oder absolut unterschiedliche Informationen. Für die Anerkennungsstelle in Münster gilt ähnliches bzw. das Stichwort „einzelfallentscheidung“ (= Willkür?).
    Das ist ja der Grund, warum ich meine Fragen hier reingestellt habe…

    Trotzdem Danke

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