Einmal Sachsen, immer Sachsen?

Hi!

In letzter Zeit halten sich hartnäckig die Gerüchte, dass ein Referendar, der seinen Vorbereitungsdienst in Sachsen abgelegt hat, in Zukunft auch nur noch in Sachsen arbeiten darf – als richtiger Lehrer. Angeblich wird das mit dem Status als Angestellter des öfffentlichen Dienstes begründet, da man in anderen Bundesländern wohl verbeamtet wird.

Wie sieht es da genau aus? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das stimmt. Es handelt sich doch nur um eine Verabeamtung auf Widerruf und die Abschlüsse sollten doch grundsätzlich gleichgestellt sein.

Danke für eure Antworten!!!


Eine Antwort auf “Einmal Sachsen, immer Sachsen?”

  1. Editorin sagt:

    Hallo Thomas,

    die Gerüchte sind falsch. Für Bayern beispielsweise gilt folgende Regelung:
    Wurde das Lehramtsstudium mit dem Ersten Staatsexamen an einer außerbayerischen Universität abgeschlossen und der Vorbereitungsdienst sowie das Zweite Staatsexamen ebenfalls außerhalb Bayerns absolviert, wird eine Beteiligung am Einstellungsverfahren für den bayerischen Schuldienst möglich, wenn die Ausbildung nach dem Bayerischen Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) als Lehramtsbefähigung für Bayern anerkannt wurde. Mit der Anerkennung ist jedoch noch keine Entscheidung über die Aufnahme in den staatlichen bayerischen Schuldienst verbunden. Einstellungen sind im Rahmen der besetzbaren Planstellen, unter Berücksichtigung der erzielten Prüfungsergebnisse und unter Beachtung der ggf. unterschiedlichen Qualifikationsprofile möglich. Ferner ist eine Freigabeerklärung durch den Dienstherrn erforderlich.

    Viele Grüße

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