Schwangerschaft im Vorbereitungsdienst

Hi,
Was passiert,wenn man im Vorbereitungsdienst schwanger ist? Ist das ein Problem? Darf man, soweit körperlich in der Lage, trotzdem seinen Vorbereitungsdienst machen und wenn ja, gibt es Elterngeld?
mfG


Eine Antwort auf “Schwangerschaft im Vorbereitungsdienst”

  1. Editorin sagt:

    Hallo Gorda,

    sobald Sie Kenntnis von einer Schwangerschaft erhalten, müssen Sie diese dem Arbeitgeber bekannt geben und eine Schwangerschaftsbescheinigung des Arztes bei Ihrem Studienseminar vorlegen. Das Studienseminar setzt die Mutterschutzfrist fest.

    Sie werden für den Zeitraum von 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin bis acht Wochen nach der Niederkunft vom Schuldienst befreit. Die Dienstbezüge werden während der Dienstbefreiung weiter gezahlt.

    Bei einer Geburt vor dem errechneten Entbindungstermin verlängert sich die Schutzfrist von acht Wochen um den Zeitraum der Schutzfrist vor der errechneten Geburt, der nicht in Anspruch genommen werden konnte. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich in NRW beispielsweise die Schutzfrist von acht Wochen auf zwölf Wochen nach der Niederkunft, bei Frühgeburten zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist vor der Geburt, der nicht in Anspruch genommen werden konnte. Im Falle einer Frühgeburt ist rechtzeitig eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

    Erziehungsurlaub kann längstens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes beantragt werden.

    Weitere Informationen erhalten Sie zudem bei den Lehrerverbänden bzw. dem für Sie zuständigen Schulamt.

    Viele Grüße

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