Österreichischer Abschluss?

Guten Abend,

Ich bin im letzten Studienjahr meiner Ausbildung zur Hauptschullehrerin in Österreich und mein Mann hat einen tollen Job in Deutschland erhalten und denkt auch weiterhin dort tätig zu bleiben.

Die Ausbildung ist in Österreich anders geregelt, der Abschluss aber soweit ich mitbekommen habe, auch ein Bachelor of Education und auch die Studiendauer mit 7 Semestern dürfte ungefähr gleich sein. Allerdings, sieht es ja in jedem Bundesland anders aus.

Meine konkrete Frage nun: Die Hauptschule ist in Österreich etwas ganz anderes als in Deutschland. Unsere Ausbildung zur Hauptschullehrerin entspricht zum Beispiel eigentlich eher der deutschen Ausbildung zur Volksschullehrern. Die Ausbildung zur Volksschullehrerin in Österreich ist so geregelt, dass man keine wirklichen Fächer studiert sondern jeweils ein bisschen von Allem..also querbeet aber mit Schwerpunkt Musik, Sport und Kunst.

Mein Studium beinhaltet die Fächer Englisch oder Deutsch-Geschichte,Italienisch und kath. Religion.

Die Realschule als Schultyp gibt es in Österreich gar nicht. Wäre es möglich für mich in Deutschland als Lehrerin tätig zu sein? Und wenn ja, in welchem Schultyp, da wie gesagt die Hauptschule in Österreich ganz anders ist als das, was man in Deutschland unter Hauptschule versteht.

Ich bin ratlos und weiß leider auch nicht, an wen ich mich noch wenden könnte.

Würde mich sehr über Hilfe freuen!


Eine Antwort auf “Österreichischer Abschluss?”

  1. Editorin sagt:

    Hallo Christine,

    grundsätzlich gilt für Deutschland folgende Regelung:

    Wer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem der übrigen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz eine Qualifikation als Lehrer erworben hat, kann beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus oder der von ihm bestimmten
    Stelle die Feststellung der Anerkennung als Lehramtsbefähigung beantragen.

    Mit der Anerkennung ist jedoch noch keine Entscheidung über die Aufnahme in den staatlichen Schuldienst verbunden. Einstellungen sind im Rahmen der besetzbaren Planstellen, unter Berücksichtigung der erzielten Prüfungsergebnisse und unter Beachtung der ggf. unterschiedlichen Qualifikationsprofile möglich.

    Da die Einstellungsvoraussetzungen in Deutschland landesrechtlich geregelt werden, sich also von Bundesland zu Bundesland teilweise deutlich unterscheiden, gibt es auch 16 offizielle Anerkennungsstellen (=für jedes Bundesland eine). Empfehlenswert ist es daher, sich mit der Anerkennungsstelle in Ihrem deutschen „Wunschbundesland“ in Verbindung zu setzen. Die Kontaktdaten für alle 16 Anerkennungsstellen finden Sie hier:
    http://www.anabin.de/xml/xmlStellenListe.asp?ID=62

    Viele Grüße

Ihre Antwort