Bachelor of Education- Wechsel von Schweden nach Deutschland

Nach vielen unüberwindlichen Hürden, die mir bei der Suche nach einer Anstellung in den Weg gestellt werden, wende ich mich fast verzweifelt an Sie.

Habe einen Teil meines Lehrmat-Studiums in Deutschland (Bayern) absolviert, bin jedoch vor dem 1. Staatsexamen nach Schweden gezogen, um eine Stelle als DaF-Lektor anzutreten, die ich dank meiner DaF-Fortbildung und meiner Erfahrungen bekam. Dort habe ich den Bachelor of Education für die Sekundarstufe 1 und 2 (Deutsch(Englisch)gemacht.
Nach 11 Jahren Lektoren- und Schuldienst, Unterricht an Schulen, Betreuung des Faches Deutsch an verschiedenen Schulen, Tätigkeit in Sachen Lehrerfortbildung und erfolgreichem Kampf um den Erhalt der deutschen Sprache in Schweden, will ich wieder zurück nach Deutschland.
Bayern erkennt meinen Abschluss nicht an, ich solle das 1. und 2. Staatsexamen wiederholen.

Gibt es Bundesländer, die meinen Abschluss anerkennen und meine Erfahrungen und Kenntnisse schätzen?
Habe ich noch Chancen in Sachen Verbeamtung mit 41 Jahren?
Haben Sie Ideen, wo ich meine Erfahrungen und Kenntnisse noch einsetzen kann und sie geschätzt werden, falls es im Schuldienst nicht klappen sollte?

Nach 12 Jahren Schweden und dem Einsatz für Deutschland und die deutsche Sprache kann es doch nicht möglich sein, dass ich als Null in Deutschland gelte. Dies wird mir bei Bewerbungen in Deutschland vermittelt.

Danke für die Hilfe

Annorlunda


Eine Antwort auf “Bachelor of Education- Wechsel von Schweden nach Deutschland”

  1. Editorin sagt:

    Hallo,

    zur Zeit stellen die meisten Bundesländer in Deutschland Seiteneinsteiger ein. Dabei wird im allgemeinen ein studiertes Fach als “Lehrfach” anerkannt, so dass der Bewerber “sofort” unterrichtet und in einem berufsbegleitenden “Zusatz-Referendariat” die “Pädagogik” nachholt. Sie benötigen in der Regel kein zusätzliches Studium, Zulassungsvoraussetzung ist meist aber ein abgeschlossenes Masterstudium.

    Für ausländische Studienabschlüsse gilt in Deutschland grundsätzlich folgende Regelung:
    Wer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem der übrigen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz eine Qualifikation als Lehrer erworben hat, kann beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus oder der von ihm bestimmten
    Stelle die Feststellung der Anerkennung als Lehramtsbefähigung beantragen.

    Mit der Anerkennung ist jedoch noch keine Entscheidung über die Aufnahme in den staatlichen Schuldienst verbunden. Einstellungen sind im Rahmen der besetzbaren Planstellen, unter Berücksichtigung der erzielten Prüfungsergebnisse und unter Beachtung der ggf. unterschiedlichen Qualifikationsprofile möglich.

    Im nächsten Schritt müssten Sie sich also an eine der 16 offiziellen Anerkennungsstellen (=für jedes Bundesland eine, da die Einstellungsvoraussetzungen in Deutschland länderrechtlich geregelt werden, sich also von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können) wenden.
    Die Kontaktdaten für alle 16 Anerkennungsstellen finden Sie hier:
    http://www.anabin.de

    (1. Schritt: Klick auf „zuständige Stellen in Deutschland“
    2. Schritt: Auswahl „Lehrer“ aus der Berufsübersicht
    –> Sie erhalten eine Übersicht über alle 16 Stellen)

    Genaue Informationen über die Altersgrenzenregelung der Bundesländer finden Sie hier:

    http://www.gew.de/Binaries/Binary27986/100914_SYN_H%C3%B6chstaltersgrenze%20Verbeamtung%20LK.pdf

    Weitere Einsatzmöglichkeiten bieten sich in der Erwachsenenbildung (Kurse an der Volkshochschule) oder im Nachhilfebereich. Sie können auch einmal gezielt an den Privatschulen in Deutschland nachfragen.

    Viele Grüße nach Schweden!

Ihre Antwort