ohne abgeschlossenes universitäres Hochschulstudium kommt bereits der sog. „Fachlehrer“ in Frage. Hierfür benötigen Sie kein Studium, sondern normalerweise eine abgeschlossene Berufsausbildung, abhängig vom Bundesland evtl. zusätzlich auch noch den Abschluss einer Fachschule/alternativ dazu den Meistertitel in Industrie oder Handwerk sowie mind. 2-3 Jahre Berufserfahrung.
Die Zugangsvoraussetzungen werden landesrechtlich geregelt, sind also von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Entscheidend für eine Anstellung ist grundsätzlich auch, ob ein Bundesland Ihre Qualifikation „braucht“. Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie auf den Internetseiten des Kultusministeriums Ihres „Wunschbundeslandes“.
26.09.2012 um 08:25
Hallo Fatma,
ohne abgeschlossenes universitäres Hochschulstudium kommt bereits der sog. „Fachlehrer“ in Frage. Hierfür benötigen Sie kein Studium, sondern normalerweise eine abgeschlossene Berufsausbildung, abhängig vom Bundesland evtl. zusätzlich auch noch den Abschluss einer Fachschule/alternativ dazu den Meistertitel in Industrie oder Handwerk sowie mind. 2-3 Jahre Berufserfahrung.
Die Bundesagentur für Arbeit bietet in ihrer Datenbank wichtige allgemeine Informationen hierzu (abhängig von Ihrer Internetverbindung kann es etwas dauern, bis sich die umfangreiche Seite aufbaut):
http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=9392
Die Zugangsvoraussetzungen werden landesrechtlich geregelt, sind also von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Entscheidend für eine Anstellung ist grundsätzlich auch, ob ein Bundesland Ihre Qualifikation „braucht“. Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie auf den Internetseiten des Kultusministeriums Ihres „Wunschbundeslandes“.
Viele Grüße