Quereinsteiger

Frage: Ist zur Lehrerausbildung immer das
Abitur Voraussetzung? Auch als Quereinsteiger
mit Berufserfahrung?


2 Antworten auf “Quereinsteiger”

  1. Editorin sagt:

    Hallo Frau Renz-Viertel,

    ohne abgeschlossenes universitäres Hochschulstudium kommt beispielsweise für das Lehramt an Beruflichen Schulen bereits der sog. „Fachlehrer“ in Frage. Hierfür benötigen Sie kein Studium, sondern normalerweise eine abgeschlossene Berufsausbildung, abhängig vom Bundesland evtl. zusätzlich auch noch den Abschluss einer Fachschule/alternativ dazu den Meistertitel in Industrie oder Handwerk sowie mind. 2-3 Jahre Berufserfahrung.

    Die Bundesagentur für Arbeit bietet in ihrer Datenbank wichtige allgemeine Informationen hierzu (abhängig von Ihrer Internetverbindung kann es etwas dauern, bis sich die umfangreiche Seite aufbaut):
    http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=9392

    Die Zugangsvoraussetzungen werden landesrechtlich geregelt, sind also von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Entscheidend für eine Anstellung ist grundsätzlich auch, ob ein Bundesland Ihre Qualifikation „braucht“.

    Möglich ist auch ein Lehramtsstudium mit der fachgebundenen Hochschulreife.

    Die Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) bietet zunächst eine allgemeine Zugangsberechtigung für den Besuch einer Fachhochschule. Der Begriff Fachabitur wird häufig gleichbedeutend mit dem Begriff Fachhochschulreife verwendet. Leider gibt es an dieser Stelle häufig Missverständnisse, da der Begriff Fachabitur stellvertretend für die fachgebundene Hochschulreife steht. Verfügen Sie über eine fachgebundene Hochschulreife, so sind Sie grundsätzlich zum fachgebundenen Studium an Hochschulen bzw. Universitäten berechtigt.

    Da die Studiums- und Einstellungsvoraussetzungen in Deutschland noch länderrechtlich geregelt werden, sich also von Bundesland zu Bundesland (und sogar von Hochschule zu Hochschule) teilweise deutlich unterscheiden können, ist es sehr empfehlenswert, sich direkt mit der Studienberatung der Universität, die für Sie in Frage kommt, zu wenden.

    Denn während in manchen Bundesländern ein Lehramtsstudium grundsätzlich nur mit der allgemeinen Hochschulreife möglich ist, werden Sie in anderen Bundesländern für diesen Studiengang bereits mit einer Fachhochschulreife zugelassen. So zum Beispiel an der Universität Kassel. Hier können Sie sich für Haupt-, Real- und Grundschullehramt bewerben, wenn Sie vorab zwei Semester Soziale Arbeit belegt haben. Danach bekommen Sie eine fachgebundene Hochschulreife und können zugelassen werden (vgl. Link: https://www.uni-kassel.de/uni/studium/bewerbung/hochschulzugang/fhr.html). Auch in Baden-Württemberg können Sie mit Fachabitur derzeit den Studiengang Lehramt an Grundschulen belegen – wenn Sie eine spezielle Eignungsprüfung abgelegt und einen Studienplatz bekommen haben. Doch auch hier können die Bedingungen variieren, zusätzlich gibt es auch bei der Fächerwahl unterschiedliche Voraussetzungen.

    Daher ist der beste Weg, sich direkt mit der Studienberatung Ihrer Wunschuniversität in Verbindung zu setzen.

    Viele Grüße

  2. Dirk Wieland sagt:

    Hallo,

    ich bin Berufsberater für akademische Berufe bei der Agentur für Arbeit und im Bereich Nordhessen tätig. Wir stehen in regelmäßigem Austausch mit der Studienberatung der Universität Kassel und ich weiss daher definitiv, dass der Quereinstieg über Soziale Arbeit an der Uni Kassel derzeit nicht mehr möglich ist. Er wurde mit der Einführung von Bachelor und Master zunächst stark eingeschränkt und mittlerweile ganz „abgeschafft“.
    Vgl. auch die Infos zur fachgebundenen Hochschulreife unter folgendem Link: https://www.uni-kassel.de/uni/studium/bewerbung/hochschulzugang/fhr/fghr.html

    Entscheidend dürfte dabei dieser unter dem o.g. Link nachzulesende Passus sein: „Nach derzeitiger Rechtsauffassung beinhalten Bachelorstudiengänge keinen mit einem Grundstudium vergleichbaren Studienabschnitt. Eine Anrechnung von Studienleistungen aus Bachelorstudiengängen als fachgebundene Hochschulreife ist also nicht möglich.“

    Im Zweifel natürlich immer – wie auch oben richtigerweise empfohlen – an die Studienberatung der jeweiligen Hochsachule wenden.

    Viele Grüße

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