Schwangerschaft nach Ausschlusstermin
Hallo,
kann mir jemand die Frage beantworten, was passiert, wenn ich nach dem Ausschlusstermin (17.11.14) schwanger werde?
Bei den „sozialen Kriterien“ wurde natürlich bei Abgabe noch nicht „f“ angekreuzt.
Sicherlich kann ich die Schwangerschaftsbescheinigung nachreichen, aber werden die 4 Sozialpunkte dann angerechnet, obwohl ich bei den „Sozialen Kriterien“ kein Kreuz bei „f“ gemacht habe? Wenn ja, bis wann ist das Nachreichen mit Berücksichtigung der zusätzlichen Sozialpunkte möglich?
22.10.2014 um 08:59
Hallo,
in diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung einer Lehrergewerkschaft, wie beispielsweise der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft:
http://www.gew.de/Arbeit_Recht.html
Dort berät man Sie sehr gerne unverbindlich und kostenlos.
Viele Grüße